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StartseiteAltersvorsorge-RatgeberDie betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (baV)

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Teil des 3-Säulen-Modells der Altersvorsorge. Dabei unterscheidet man zwischen der Arbeitnehmer-finanzierten und der Arbeitgeber-finanzierten betrieblichen Altersvorsorge. Beide haben Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden näher beleuchten werden.

Das 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland beruht auf drei Säulen: gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

  1. Die gesetzliche Altersvorsorge: Bei der gesetzlichen Altersvorsorge handelt es sich um eine staatliche Altersvorsorge. Sie finanziert sich über ein Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht zurückgelegt, sondern an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden (sog. Generationenvertrag).
  2. Die betriebliche Altersvorsorge: Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Betriebsrente vereinbaren. Man unterscheidet dabei die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-finanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV).
  3. Die private Altersvorsorge: Bei der privaten Altersvorsorge hat der Versicherungsnehmer einen Sparplan, bei dem in der Regel durch monatliche Beiträge gespart wird. Ab einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt kann man sich anschließend einen gewissen Betrag monatlich auszahlen lassen.

Da sich aufgrund des demografischen Wandels, das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentner in der Zukunft stark ändern wird, wird ein deutliches Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus erwartet. Unter dem Rentenniveau versteht man das Verhältnis zwischen der Höhe der Rente und dem Einkommen des entsprechenden Arbeitnehmers.

Mehr zum Rentenniveau und aktuelle Daten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Durch das Absinken des Rentenniveaus ist es offensichtlich, dass es heutzutage nicht mehr ausreicht, nur über die gesetzliche Altersvorsorge abgesichert zu sein.

Betriebliche Altersvorsorge: Formen und Nachteile

Die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge, auch als betriebliche Rente bezeichnet, soll dafür sorgen, dass die Versorgungslücken, die die gesetzliche Altersvorsorge zunehmend aufreißt, zumindest teilweise geschlossen werden.

Jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat (seit 2002) auch ein Recht auf eine betriebliche Rente. Dabei gehen wir im Folgenden genauer auf die verschiedenen Arten der betrieblichen Altersvorsorge ein.

Die Arbeitnehmer-finanzierte betriebliche Altersvorsorge

Bei der Arbeitnehmer-finanzierten Altersvorsorge investiert der Arbeitnehmer einen gewissen Betrag seines Lohnes in die betriebliche Rente. Dabei besteht die Möglichkeit der sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag des Gehaltes einbehalten und später in eine zusätzliche Rente umgewandelt wird. Da der Beitrag vom Bruttogehalt abgeht, spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Mit der Entgeltumwandlung, die der Arbeitnehmer finanziert, entstehen für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten, dieser übernimmt lediglich die Abwicklung.

Die Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer abschließt. Dabei wird die Finanzierung entweder vom Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer allein getragen oder zwischen ihnen aufgeteilt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass die vereinbarten Leistungen sowohl dem Arbeitnehmer, also auch seinen Hinterbliebenen zustehen. In Zeiten von niedrigen Zinsen fallen die Renditen jedoch verhältnismäßig niedrig aus.

Die Direktzusage

Die Direktzusage, auch Pensionszusage oder Firmenrente genannt, ist der einzig unmittelbare Durchführungsweg der bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich hier die zugesagte Versorgungsleistung aus eigenem Firmenvermögen zu erbringen. Die Finanzierung erfolgt über Pensionsrückstellungen, die der Arbeitgeber bildet. Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen der zugesicherten Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer.

Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge hat den Nachteil, dass Sie, sobald Sie aus Ihrem Job ausscheiden, diese Form der bAV nicht mehr weiterführen können. Darüber hinaus haben Sie auch keinen Anspruch auf Übertragung, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.

Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versicherungsverein. Die Trägerschaft kann sowohl von einem Arbeitgeber, als auch von mehreren Unternehmen übernommen werden. Arbeitnehmer können sich mittels Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligen.

Die Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Zudem sind sie unabhängig von den Arbeitgebern und dadurch bei einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers nicht betroffen.

Zwar gibt es oft mehr Rendite als bei Direktversicherungen, in Niedrigzinsphasen ist die Rendite trotzdem niedriger als bei anderen Sparformen. Daher lohnt sich die Pensionskasse nur, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. Tut er dies nicht, sollten Sie sich über andere Vorsorgemöglichkeiten wie etwa eine Geldanlage mithilfe eines ETF-Sparplans oder eine Riester-Rente informieren.

Der Pensionsfonds

Die Pensionskasse und der Pensionsfonds sind sich sehr ähnlich. Beim Pensionsfonds handelt es sich erneut um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, bei dem der Träger der Arbeitgeber ist. Im Gegensatz zur Pensionskasse ist der Pensionsfonds freier in der Auswahl der Geldanlage. Ein großer Teil der Geldanlage wird häufig in Aktien investiert. Dadurch können auch in Niedrigzinsphasen hohe Renditen erzielt werden. Die höheren Renditen gehen jedoch auch mit einem größeren Risiko des Verlusts einher. Genau wie die Pensionskassen werden Pensionsfonds von der BaFin kontrolliert.

Durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind die Beiträge im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.

Die Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Träger ist hier entweder die Arbeitgeber oder mehrere Unternehmen. Bei dieser Form haben Arbeitnehmer gegenüber der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Dieser besteht nur gegenüber den Trägerunternehmen. Daher erhalten die Arbeitnehmer die Leistungen durch den Arbeitgeber. Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen an die Arbeitnehmer.

Ähnlich wie bei der Direktzusage, besteht auch bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge der Nachteil, dass Sie bei einem Arbeitgeberwechsel keinen Anspruch auf Übertragung der bAV haben. Außerdem ist es nicht möglich bei Ausscheiden aus dem Job die Sparform eigenständig fortzuführen.

Besteuerung auf die betriebliche Altersvorsorge

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gehen vom monatlichen Bruttogehalt ab. Steuern und Sozialabgaben fallen dann nur noch auf das verbleibende Gehalt an. Somit bekommt der Arbeitnehmer unter dem Strich ein geringeres Nettogehalt als vor der Entgeltumwandlung, hat aber damit schon einen Beitrag zur Altersvorsorge geleistet.

Die Besteuerung der vorherigen Steuerfreibeträge wird im Rentenalter jedoch nachgeholt. Das bedeutet, dass nun die Beiträge der Zusatzrente versteuert und Sozialabgaben geleistet werden müssen, wodurch sich die tatsächliche Höhe der Rente deutlich verringert.

Sozialabgabepflicht für gesetzlich Krankenversicherte

Neben der nachgelagerten Besteuerung müssen gesetzlich krankenversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Dabei müssen Sie nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil entrichten.

Zurzeit liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 14,6 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV wurde für das Jahr 2020 um 0,2 % angehoben und beträgt nun 1,1 %. Hinzu kommt noch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der seit dem 1. Januar 2019 bei 3,05 % des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 3,3 %, liegt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 18,75 % bzw. für kinderlose 19 %.

Für geringe Betriebsrenten gilt jedoch ab 2020 durch eine Gesetzesänderung ein Freibetrag von 159,25 €. Bis zu diesem Betrag werden keine Krankenkassenbeiträge fällig. Erst auf darüber hinaus­gehende Betriebs­renten müssen dann Beiträge gezahlt werden.

Fazit: Ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge kann zwar eine sinnvolle Zusatzvorsorge sein, ist alleine jedoch nicht ausreichend. Bei der Altersvorsorge lediglich auf die gesetzliche Rente zu bauen ist nicht empfehlenswert. Genauso wenig sind mit der Betriebsrente alle Probleme hinreichend gelöst. Es sollte stets ein umfassender Blick auf die private Altersvorsorge geworfen werden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder ETF?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten sich auf den Ruhestand finanziell vorzubereiten. Es ist daher sinnvoll, sich zu Beginn darüber im Klaren zu werden:

  1. Wie viel Geld man im Ruhestand benötigt,
  2. Wie groß die Differenz von der Wunschvorstellung zur gesetzlichen Rente ist und
  3. Wann ungefähr man in Rente gehen möchte

Schauen Sie sich hierzu ebenfalls unseren Leitfaden an:
In 5 Schritten zu Ihrer privaten Altersvorsorge“.

Anschließend muss man sich entscheiden, ob man in Eigenverantwortung, mittels einer herkömmlichen Bankberatung oder mithilfe eines digitalen Anbieters sich für den Ruhestand finanziell absichern möchte.

Investiert man eigenverantwortlich in Anlageklassen und Finanzprodukte, hat man einerseits selbst die Zügel in der Hand und kann entscheiden, wo es lang geht. Andererseits bedeutet dies aber auch viel Zeitaufwand und erfordert ein hohes Finanzwissen.

Überlässt man die Geldanlage einer herkömmlichen Bank, so ist dann zwar das notwendige Know-how gegeben, fraglich ist aber, ob das Kapital in gewinnbringende oder Bank-eigene Produkte investiert wird. Zudem kommen noch hohe Gebühren auf Sie zu, da die Bank für den Vertrieb der Produkte in der Regel ordentlich mitverdienen möchte.

Entscheidet man sich jedoch für einen digitalen Anbieter, wie zum Beispiel Ginmon, hat man den Vorteil, dass durch voll automatisierte Geldanlage mithilfe von Algorithmen das Geld so angelegt wird, dass dadurch der bestmögliche Mehrwert für Sie herausgeholt wird. Da dafür keine Fondsmanager und Vertriebsangestellte benötigt werden, fallen nur geringe Kosten für den Kunden an.

Darüber hinaus hat der Kunde jederzeit einen vollständigen Einblick in die Geldanlage und kann jederzeit Ein- oder Auszahlungen tätigen. Daher sind digitale Anbieter auch in puncto Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge weit überlegen. 

Wie lässt sich die Effektivität der privaten Altersvorsorge im Voraus berechnen?

Mit dem Ginmon Rentenrechner können Sie sich spielend einfach errechnen, wie viel sie während Ihrer Rente zusätzlich zur Verfügung haben, wenn Sie rechtzeitig beginnen zu sparen. Dabei basieren die Berechnungen auf Ihren persönlichen Daten und sind perfekt auf Sie zugeschnitten.

Somit gibt Ihnen der Rechner nicht nur einen Eindruck über Ihre finanzielle Situation im Ruhestand, sondern unterstützt Sie zusätzlich bei Ihren Entscheidungen.

Übersicht zusätzliche Rente zum Renteneintritt durch private Altersvorsorge

Was ist Ginmon?

Bei Ginmon handelt es sich um einen führenden Anbieter von digitalen Geldanlagen (auch Robo-Advisor genannt), der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Ersparnisse langfristig und optimal am Kapitalmarkt anzulegen. So können Sie insbesondere auch mit dem Ziel einer privaten Altersvorsorge intelligent Geld anlegen. Dabei haben Sie zu jederzeit die Möglichkeit die Entwicklung Ihres Ersparten am Desktop, Tablet oder über die App nachzuverfolgen. Mehr zur Funktionsweise von Ginmon zeigen wir Ihnen hier.

Zu Beginn wird durch 7 Fragen Ihr optimaler Anlagetyp ermittelt. Darauf basierend erstellt Ginmon ein ETF-Portfolio, dass individuell zu Ihnen passt. Durch die verwendeten Technologien überwindet Ginmon die Schwächen klassischer Kapitalmarktanlagen wie ungünstiges Market-Timing und hohe Gebühren.

Dabei wird Ihre Geldanlage so transparent wie nur möglich aufgezeigt, sodass Sie jederzeit den besten Einblick in Ihre Ersparnisse am Kapitalmarkt haben.

Da wir die Wertpapierkäufe und -verkäufe aller unserer Kunden zusammengefasst werden, kann die digitale Geldanlage günstiger angeboten werden, als wenn Sie diese selbst verwalten würden. Unsere Servicegebühr beträgt lediglich 0,75 % der Anlagesumme pro Jahr, während die ETF-Kosten bei durchschnittlich 0,18 % pro Jahr liegen.

Zudem verlangen wir keine Provision, wenn Wertpapiere in Ihrem Depot gekauft oder verkauft werden. Außerdem können Sie zu jederzeit gebührenfrei Ein- und Auszahlungen tätigen. Mehr zu den Gebühren finden Sie hier!

Um Ihnen die Geldanlage so flexibel wie möglich zu gestalten, gibt es bei uns keine Mindestlaufzeit. Das bedeutet, dass Sie zu jederzeit kündigen und sich Ihren Anlagebetrag auszahlen lassen können ohne das dabei zusätzliche Gebühren anfallen.

In welche Anlageklassen bin ich investiert?

Wir zeigen Ihnen genau, wie die Anlageklassen Aktien, Anleihen, Immobilien und Rohstoffe in Ihrer Geldanlage aufgeteilt sind. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und brechen die Anlageklassen Aktien und Anleihen zusätzlich auf und zeigen Ihnen beispielsweise, wie stark unsere in der Anlagestrategie berücksichtigen Faktoren (Size & Value) vertreten sind.

In welche Sektoren bin ich investiert?

Sie sehen jederzeit, in welche Branchen Sie mit Ihrer Geldanlage investiert sind. So sehen Sie sowohl absolut als auch in Prozent, wie groß Ihr Investment in beispielsweise Staatsanleihen, Informationstechnologie oder Konsumgüter ist.

In welche Regionen bin ich investiert?

Von Europa, Amerika bis hin zu Ozeanien sehen Sie jederzeit, wie Ihre Geldanlage weltweit verteilt ist. Bei der genauen Gewichtung verfolgt Ginmon übrigens eine Gewichtung nach dem weltweiten Bruttoinlandsprodukt. Ihre Geldanlage spiegelt damit sozusagen die Verteilung der weltweiten Wirtschaftskraft wider.

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Sie beantworten 7 Multiple-Choice Fragen zu Themen wie Risikoaffinität und persönlicher Lebenssituation. Wir bestimmen daraus Ihren Anlegertyp.

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Lassen Sie Ihr Geld nicht auf dem Bankkonto an Wert verlieren

Wir investieren für Sie in die beste Auswahl an ETFs, sodass für Sie jährlich ein Wertzuwachs mit einer Zielrendite von 6,7 % p.a.¹ möglich ist.

¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.