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BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Die BaFin ist eine staatliche Behörde mit Sitz in Bonn und für Beaufsichtigung aller Bereiche des Finanzwesens in Deutschland verantwortlich. Dies umfasst die Kontrolle von Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und weitere Bereiche des Wertpapierhandels. Die BaFin wurde 2002 gegründet und unterliegt direkt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.

Für was ist die BaFin zuständig?

Die BaFin beaufsichtigt Kreditinstitute, Dienstleister im Finanz- und Zahlungsverkehr, Versicherer, Pensionsfonds, Vermögensverwalter und den Wertpapierhandel.

Übergeordnetes Ziel ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren, die Stabilität sowie die Integrität des deutschen Finanzmarktes zu gewährleisten.

Daher stellt die BaFin sicher, dass die Finanzmarkt-Teilnehmer die einschlägigen Gesetze einhalten, sodass Bankkunden, Versicherungsnehmer und Investoren dem Finanzsystem vollumfänglich vertrauen können.

Die BaFin trägt mit ihrer Aufsicht dazu bei, dass Kreditinstitute, Versicherer und Finanzdienstleister ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Darüber hinaus zielt die Marktaufsicht der BaFin darauf ab, faire und transparente Bedingungen auf den Märkten zu gewährleisten und darüber hinaus den Schutz der Allgemeinheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Dieser Schutz erstreckt sich auf alle Produkte und Finanzdienstleistungen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Die BaFin hat auch die Aufgabe zu verhindern, dass das Finanzsystem für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Zu diesem Zweck stellt die BaFin beispielsweise sicher, dass die Unternehmen, die überwacht die Einhaltung der geltenden Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus Finanzierung.

In Deutschland dürfen Banken, Finanzdienstleistungen und Versicherungsgeschäfte  nicht ohne amtliche Genehmigung durchgeführt werden. Die BaFin überwacht dieses Verbot und verfügt über weitreichende Ermittlungsbefugnisse und Intervention zu diesem Zweck.

Die BaFin ist in zahlreichen europäischen Gremien vertreten und somit an der Schaffung eines einheitlichen europäischen Finanzmarkt. Darüber hinaus ist die BaFin durch ihre Mitarbeit in internationalen Gremien an der Gestaltung globaler Aufsichtsstandards beteiligt.

Bankenaufsicht

Nur ein stabiles Finanzsystem kann die finanziellen Mittel bereitstellen, die eine Volkswirtschaft benötigt. Die Bankenaufsicht leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Seit dem 4. November 2014 ist die BaFin Teil des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM), der von der Europäischen Zentralbank (EZB) geleitet wird.

Der SSM beaufsichtigt direkt die rund 120 bedeutenden Institutionen und Institutsgruppen (SI) der Eurozone, darunter etwa 20 aus Deutschland. Dies geschieht in Gemeinsamen Aufsichtsteams, in denen Mitarbeiter der BaFin Seite an Seite mit Aufsichtsbehörden aus der gesamten Eurozone arbeiten.

Die weniger bedeutenden Institute (LSIs) – von denen es in Deutschland rund 1.400 gibt – werden indirekt vom SSM beaufsichtigt; sie unterliegen daher wie bisher der nationalen Aufsicht.

Versicherungsaufsicht

Im Falle von Versicherungen ist Vertrauen als Geschäftsgrundlage von besonderer Bedeutung. Die Kunden erwarten von ihrem privaten Versicherer einen zuverlässigen Vertragspartner – oft über einen sehr langen Zeitraum.

Die BaFin will sicherstellen, dass die Interessen der Versicherungsnehmer gewahrt bleiben und dass die Versicherer ihre vertraglichen Verpflichtungen jederzeit erfüllen können.

Wertpapieraufsicht

Damit der Wertpapierhandel reibungslos funktioniert, ist es wichtig, dass sich alle Marktteilnehmer auf faire und transparente Marktbedingungen verlassen können. Besteht der Verdacht auf Marktmanipulation oder Insiderhandel, geht die BaFin der Sache gründlich nach. Darüber hinaus überwacht sie börsennotierte Unternehmen und deren Aktionäre auf die Einhaltung ihrer jeweiligen Veröffentlichungspflichten.

Unter anderem müssen Unternehmen Ad-hoc-Meldungen, Directors‘ Dealings und Finanzberichte veröffentlichen. Aktionäre sind meldepflichtig, wenn sie wesentliche Anteile der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen halten. Wer 30 % oder mehr der Stimmrechte hält, muss den anderen Aktionären ein Angebot zum Kauf ihrer Aktien unterbreiten.

Darüber hinaus überwacht die Wertpapieraufsicht auch Finanzdienstleister, Vermögensverwaltungsgesellschaften und die von ihnen gegründeten Organismen für gemeinsame Anlagen. Darüber hinaus prüft die BaFin auch Prospekte, einschließlich der Börsenzulassungsprospekte, und kontrolliert, ob sie die erforderlichen Mindestangaben enthalten.

Für die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Prospektinhalte ist die BaFin nicht zuständig. Zusammen mit der Durchsetzung der Finanzberichterstattung Panel (DPR, Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung – DPR), prüft die BaFin auch die Rechnungslegung von öffentlich gehandelte Unternehmen (von denen es etwa 560).

Diese Durchsetzung der Finanzberichterstattung Anforderungen ergänzt die firmeninternen Prüfung der Rechnungslegung durch seinen Aufsichtsrat und externe Prüfer.

Die BaFin wurde erst 2002 ins Leben gerufen – Gab es davor keine Aufsicht?

Doch, selbstverständlich. Am 1. Mai 2002 wurde das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) mit dem damaligen Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen (BAWe) und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammengelegt.

Stark verkürzt bedeutete dies in 2002: BAKred + BAWe + BAV = BaFin

Dies ermöglichte eine einheitliche nationale Aufsicht über den hiesigen Finanzsektor. Dieses Modell sollte für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen und sicherstellen, dass sämtliche Finanztätigkeiten reguliert wurden.

Mit der Reform des Kreditwesengesetzes (KWG) im Jahr 2003 erhielt die BaFin eine weitere Aufgabe, die Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten zu überwachen und detaillierte Informationen von diesen Instituten einzuholen. Ziel war es, den Verbraucherschutz und den Ruf des Finanzsystems zu verbessern.

Die BaFin teilt sich hier die Verantwortung mit der Deutschen Bundesbank. Seit 2015 befindet sich die BaFin im Transformationsprozess, nachdem wesentliche Aufgaben der Bankenaufsicht im November 2014 in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank übergegangen sind

Erfahren Sie hier mehr über die BaFin.

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¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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