Welche Gründe sprechen für die Riester-Rente?
Grund 1: Staatliche Förderung und Steuervorteile
Die Riester-Rente bietet als Form der privaten Altersvorsorge durchaus einige Vorteile, zum einen die staatliche Förderung i.H.v. 175 € zuzüglich einer Kinderzulage, welche je nach Geburtsdatum des Kindes entweder 185 € oder 300 € beträgt. Ein weiterer Vorteil ist außerdem der durch die Riester-Rente geltende Steuervorteil, da man bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann.
Grund 2: Geschütze Beiträge
Die eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen sind außerdem geschützt, so werden diese mit einer Garantie bei Renteneintritt ausgezahlt. Ein (nomineller) Kapitalverlust der eingezahlten Beträge und Zulagen ist also ausgeschlossen. Des Weiteren besteht bei der Riester-Rente einen Schutz des Kapitals vor Privatinsolvenz und bei der Berechnung von Hartz IV.
Grund 3: Anreiz zur langfristigen Vorsorge
Schlussendlich bietet die Riester-Rente abgesehen von monetären Vorzügen noch einen weiteren nicht zu unterschätzenden Vorteil: Die Riester-Rente kann erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden (außer man nimmt in Kauf, die staatliche Förderung zu verlieren) und der Großteil des Betrags muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Damit bietet die Riester-Rente einen Anreiz, langfristig für den Ruhestand vorzusorgen. Denn kurzfristige Entnahmen zum Beispiel für einen Urlaub oder ein neues Auto, welche das Ziel der Altersvorsorge konterkarieren könnten, sind während der Einzahlphase nicht möglich.
Grund 4: Schutz vor Altersarmut
Da der Großteil der Riester-Rente als lebenslange Rente ausgezahlt wird, bietet sie zudem Schutz davor, im sehr hohen Alter zu verarmen. Denn je älter man wird, desto größer ist das Risiko, dass die während der Erwerbstätigkeit gebildeten Rücklagen für den Ruhestand irgendwann nicht mehr ausreichen. Die Riester-Rente wird jedoch bis zum Lebensende ausgezahlt.
Welche Riester-Produkte gibt es?
Die Riester-Rente wird in Deutschland in vier verschiedenen Varianten angeboten: als Banksparvertrag, Investmentfonds-Vertrag, Rentenversicherung sowie als fondsgebundene Rentenversicherung. Später kam noch der Wohn-Riester hinzu. Der Sparer muss sich für eine der genannten Variante entscheiden. Versicherungsverträge sowie Investmentfonds-Verträge sind dabei die bevorzugte Wahl der Deutschen. So bestanden Ende 2019 ca. 10,7 Mio. Riester-geförderte Versicherungsverträge und 3,3 Mio. Investmentfonds-Verträge.
Die Riester-Rentenversicherung funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie konventionelle Rentenversicherungen. Dabei erhält der Sparer eine lebenslange, personenbezogene, monatliche Auszahlung ähnlich einer Rente. Stirbt der Versicherte früh, verbleibt das noch vorhandene, angesparte Kapital bei der Versicherungsgesellschaft. Falls Hinterbliebene abzusichern sind, kann jedoch auch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, bei der die Rente nach dem Tod für einen zuvor vereinbarten Zeitraum weiter gezahlt wird.
Die Verzinsung der Beiträge orientiert sich am aktuellen Zins, der wegen der Niedrigzinsphase schon seit Jahren gegen null tendiert. So garantiert die klassische Riester-Rentenversicherung, bei Neuabschlüsse seit dem 1. Januar 2017 auf den Sparanteil eine Verzinsung von maximal 0,9 %. Wichtig: Versicherer müssen nicht 0,9 % zahlen, sie können auch weniger bieten. Außerdem ist der im Volksmund gerne als “Garantiezins” bezeichnete Zins nicht auf ewig fixiert und kann sich deshalb durchaus im Laufe der Jahre ändern. Die jeweilige Höhe des Zinses wird vom Gesetzgeber festgelegt.
Klassische Riester-Rentenversicherungen sind grundsätzlich auf Sicherheit bedacht, die Aktienquote der Asset-Allokation darf grundsätzlich einen Prozentsatz von 35 % nicht überschreiten. In der Praxis liegt dieser jedoch meist weit unter dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maximum von 35 %. So haben die meisten Versicherungsverträge eine Aktienquote von unter 10 %.
Außerdem ist zu beachten, dass bei Riester-Rentenversicherungsverträgen nicht die gesamte Prämie verzinst wird. So unterscheidet man bei einem Vertrag grundsätzlich zwischen drei Teilen: Sparen, Risiko, Kosten. Der größte Teil des Betrages dient in der Regel dazu, Geld für die spätere Rente anzusparen und nur dieser wird letztendlich auch verzinst. Der Risikobetrag, welcher den Verbliebenen im Todesfall des Versicherten zusteht, wird hingegen nicht verzinst.
Investmentfondsverträge sind eine Anlageform, die eher auf Chancen als auf Sicherheit setzt. Diese bieten grundsätzlich den Vorteil, dass Anleger theoretisch von den höheren Renditen an den Aktienmärkten profitieren können. Denn die Gesellschaft legt die Sparbeträge meist in einen oder mehreren Investmentfonds an. Die Höhe des später für die Rente zur Verfügung stehenden Betrags ist also abhängig von der Wertentwicklung des jeweiligen Investmentfonds.
Allerdings sind die Chancen auch hier recht eingeschränkt, da das jeweilige Institut mit einer Art Absicherungsstrategie bei Ende des Vertrags garantieren muss, dass mindestens die geleisteten Beiträge plus staatliche Förderung ausgezahlt werden können. Aus diesem Grund werden die Beträge breit gestreut, um das Anlagerisiko bestmöglich zu minimieren.
In diesem Kontext gibt es unterschiedliche Anlagemöglichkeiten für Riester-Sparer. Zum einen eine Ein-Fonds-Variante, bei der das Kapital unabhängig vom Alter immer in einen Fonds mit niedriger Aktienquote investiert wird, oder Dynamische Konzepte, bei denen das Kapital je nach Marktlage umgeschichtet werden kann. Die bekannteste Variante ist hier jedoch das sogenannte Lebenszyklus-Modell, bei dem das Kapital des Anlegers je nach Lebensalter in verschiedene Asset-Klassen investiert wird. So bietet sich im jungen Lebensalter eine hohe Aktienquote an, welche mit zunehmendem Alter reduziert wird, um das Risiko mit näher rückendem Renteneintritt zu minimieren. Neben Riester-Fondssparpläne gibt es zusätzlich noch Riester-Banksparpläne die genutzt werden können.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und welche Förderungen gibt es?
Klassische Riester-Renten richten sich an Arbeitnehmer und Beamte. Die Idee hinter der Riester-Rente: der Sparer investiert in ein Riester-gefördertes Produkt und sorgt so privat für das Alter vor. Dies wird vom Staat zusätzlich gefördert. Damit schafft der Staat einen Anreiz, um die private Altersvorsorge zu stärken.
Grundsätzlich besteht die staatliche Förderung aus zwei Teilen:
- Altersvorsorgezulage bestehend aus einer Grundzulage zuzüglich gegebenenfalls Kinderzulage(n)
- Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs in der Steuererklärung gemäß § 10a EStG.
Mit der Altersvorsorgezulage steuert der Staat – zusätzlich zum jährlichen Anlagebetrag des Sparers – einen gewissen Betrag jährlich zum Riester-Produkt bei. Daher bezeichnet man die Riester-Rente auch als geförderte Altersvorsorge.
Allerdings erhält der Sparer die Zulage(n) ungeschmälert bzw. ungekürzt nur, wenn ein gewisser Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Das heißt, der Sparer muss einen gewissen Betrag selbst jedes Jahr aufbringen, um die Zulage vom Staat in voller Höhe zu erhalten.
Dieser Mindestbetrag richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres und beträgt hiervon 4 %. Allerdings muss der Eigenbetrag seit dem Jahr 2005 mindestens 60 € pro Jahr betragen. Der höchstmögliche geförderte Betrag liegt bei 2.100 € pro Jahr. Hierin sind die staatlichen Zulagen bereits enthalten. Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den in das Riester-Produkt eingezahlten jährlichen Betrag bis zu einer Höhe von 2.100 € als Sonderausgabe in der Steuererklärung anzusetzen.
Eine Riester-Rente kann frühestens ab dem 60. Geburtstag* in Anspruch genommen werden, bei Neuabschlüssen ab 2012 sogar erst ab dem 62. Lebensjahr (bei einem Abschluss vor dem Jahr 2012 ist die Riester-Rente ab 60 Jahren auszahlbar).
Welche staatlichen Zulagen gibt es?
- Grundzulage: 175 € pro Jahr (seit 2018)
- Kinderzulage: 185 € pro Kind (geboren vor dem 31.12.2007) und 300 € (geboren ab dem 01.01.2008)
- Berufseinsteiger-Bonus: im 1. Sparjahr eine um 200 € erhöhte Grundzulage (nur vor Vollendung des 25. Lebensjahres)
Der höchstmögliche Betrag, der als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden kann, ist auf 2.100 € pro Jahr gedeckelt. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der maximal geförderte Betrag auf 4.200 € und jeder Ehepartner erhält die Grundzahlung i.H.v. 175 € pro Jahr. Kinderzulagen gibt es nur einmal pro Ehepaar.
So hoch ist die Riester-Förderung pro Jahr (Praxisbeispiel):
Welche Steuervorteile ergeben sich für Riester-Sparer?
Man kann sich bei der Riester-Rente über die Steuererklärung gemäß §10a EStG zusätzlich einen Steuervorteil sichern, denn Riester-Beiträge und Zulagen lassen sich mit bis zu 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
In der Ansparphase sind die eingezahlten Beiträge also einkommensteuerfrei. Die exakte Höhe des Steuervorteils lässt sich allerdings nicht pauschal bestimmen. Um diesen Vorteil geltend zu machen, müssen Versicherte die Anlage AV in ihrer Steuererklärung ausfüllen. In diesem Teil der Steuererklärung werden die Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen gemacht.
*Die Wahl der Steuerklassen hat keine Auswirkung auf die Höhe Ihrer Einkommensteuer, sondern lediglich auf die zeitliche Verteilung Ihrer Einkommensteuerzahlungen.
Wie erfolgt die Kapitalauszahlung der Riester-Rente?
Für die durch den Staat geförderten Beträge gelten grundsätzlich die gesetzlichen Auszahlungsregeln. Diese ermöglichen es, bei Renteneintritt 30 % des über den Zeitraum angesparten Vermögens einmalig auszuzahlen. Der Restbetrag wird als lebenslange Rente monatlich ausbezahlt. Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist nur förder schädlich möglich. In diesem Fall müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Für nicht geförderte Beträge besteht je nach Vertragsbedingung mindestens einmal jährliche die Möglichkeit der Auszahlung.
Die Besteuerung der Riester-Rente im Rentenalter
Fällt Abgeltungssteuer auf Riester-Erträge an?
Die Riester-Rente ist grundsätzlich von der Abgeltungssteuer, welche im Volksmund auch häufig als Kapitalertragssteuer bezeichnet wird, befreit. Somit unterliegen die Zinserträge während der Einzahlungsphase der Riester-Rente nicht der Versteuerung. Erst bei der Auszahlung der monatlichen zusätzlichen Rentenzahlung müssen die durch die entsprechende Anlageform (z.B. Investmentfonds) erwirtschafteten Kapitalerträge der Riester -Rente versteuert werden. Es handelt sich hier als um eine nachgelagerte Besteuerung.
Wie werden geförderte und nicht-geförderte Beträgen während der Auszahlphase besteuert?
1. Geförderte Anteile
Zu den geförderten Beträgen gehören die zugunsten eines Altersvorsorgevertrages geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden Zulage durch den Staat, soweit sie insgesamt den jährlichen Sonderausgaben-Höchstbetrag i.H.v. 2.100 € nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge (ab dem Jahr 2005 mind. 60 € im Jahr).
Der geförderte Betrag der Riester-Rente muss versteuert werden. Die Versteuerung richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Rentners (§ 32d Abs. 2 S. 2 EStG), welcher wiederum abhängig von der gesamten Einkommenssituation des Rentners ist. Da Ruheständler in der Regel im Alter meist geringere Einkünfte haben, als während ihrer Erwerbszeit, fällt der Steuersatz meist niedriger aus. Beruhen die ausgezahlten Leistungen ausschließlich auf geförderten Beiträgen, unterliegt der gesamte Auszahlungsbetrag der nachgelagerten Besteuerung.
Hinweis: Beruhen die Leistungen sowohl auf geförderten als auch auf nicht-geförderten Beiträgen, müssen die Leistungen in der Auszahlungsphase aufgeteilt werden. Sie werden folglich gemäß der steuerlichen Behandlung aufgeteilt.
2. Nicht-geförderte Anteile
Soweit es sich bei der Auszahlung um eine lebenslange Rente handelt, die auf nicht-geförderten Beiträgen beruht, erfolgt die Besteuerung der Riester-Rente mit dem sogenannten Ertragsanteil. Das heißt, dass nicht der gesamt jährliche (Riester-)Rentenbetrag versteuert werden muss, sondern nur der Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils bestimmt sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn.
Ertragsanteil für verschiedene Altersgruppen (beim Beginn der Rente vollendetem Lebensjahr):
A bezieht eine lebenslange Rente aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Während der Ansparphase hat er regelmäßig Beiträge geleistet, die über den jeweiligen Höchstbetrag hinausgingen. Ab 01.01.2017 bekommt A aus seinem Altersvorsorgevertrag eine Rente von monatlich 500 Euro ausgezahlt. Er ist zu diesem Zeitpunkt 65 Jahre alt. Pro Jahr ergeben sich 6.000 Euro. Die Rente beruht zu 80 % auf geförderten und zu 20 % auf nicht geförderten Beiträgen.
Die Rente des A ist für die steuerliche Behandlung aufzuteilen. 80 % der Rente – d. h. 4.800 Euro – unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung. Der Restbetrag (1.200 Euro) ist nur mit dem betreffenden Ertragsanteil anzusetzen. Dieser beträgt im Falle des A 18 %. Die verbleibenden 20 % der Rente unterliegen mit 18 %, d. h. in Höhe von 216 Euro, der Besteuerung. Insgesamt werden von der Jahresrente des A in Höhe von 6.000 Euro somit 5.016 Euro (4.800 Euro + 216 Euro) für die Besteuerung angesetzt.
Bei einem nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen zertifizierten Bank- oder Fondssparplan unterliegen im Falle einer Kapitalauszahlung etwaige Erträge der Besteuerung. Wird die Leistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt und hat der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, ist jedoch nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung zugrunde zu legen. Bei vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen gilt bereits das 60. Lebensjahr.
Beispiel: Man entnimmt 20.000 € aus dem nicht-geförderten Anteil. Davon sind 8.000 Euro Einzahlungen und 12.000 Euro Erträge. In dem Fall ist die Hälfte der Erträge, also 6.000 Euro, zu versteuern.
Kritik an der Riester-Rente: ein Bürokratie-Monster?
Bürokratischer Aufwand
Kritik an der staatlich geförderten privaten Zusatz-Altersvorsorge gibt es, seit sie im Jahr 2002 eingeführt wurde. Sie sei zu renditeschwach, zu bürokratisch, aber vor allem zu teuer. So sei die Riester-Rente im Grunde ein Bereicherungsprogramm für die Finanzinstitute.
Komplizierte Regeln
Zudem sind viele Bürger verunsichert und verwirrt von den intransparenten und vor allem komplizierten Regeln, welche im Zuge der Riester-Rente zu beachten sind. Denn im Endeffekt weiß niemand so genau, wie hoch die tatsächlichen Kosten des abgeschlossenen Vertrages sind. Auch die Höhe der realen Rendite ist nur schwer greifbar. Denn der Gesetzgeber garantiert nur, dass mindestens die geleisteten Beiträge plus staatliche Förderung ausgezahlt werden müssen.
Uneinheitliche Vertragsgestaltung
Ein weiterer Kritikpunkt, welche oft in Verbindung mit der Riester-Rente fällt, ist die uneinheitliche Vertragsgestaltung der verschiedenen Anbieter, welche eine Vergleichbarkeit der Verträge zusätzlich erschwert.
Der Traum vom Ruhestand im Ausland: Fallstrick der Riester-Rente!
Wer den Traum hat, seinen Ruhestand statt an der kalten Ostsee im sonnigen Süden zu verbringen, der muss bei der Riester-Rente zusätzlich aufpassen. Denn der Ruhestand im Ausland wurde für Riester-Rentner schon seit deren Einführung erschwert.
Immerhin: Die bis in das Jahr 2009 geltende Regel, dass Rentner den Anspruch auf die Zulage verlieren, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlagerten und nicht mehr uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig waren, wurde vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt.
Somit erhält nun jeder Rentner, welcher seinen wohlverdienten Ruhestand im EU-Ausland, einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein, verbringen will, die staatlich geförderte Riester-Rente in voller Höhe ausbezahlt. Allerdings ist hier weiterhin Vorsicht geboten!
Rentner, die planen, ihren Ruhestand außerhalb der Europäischen Union zu verbringen, müssen die vom Staat erhaltenen Zulagen, sowie durch die Riester-Rente begünstigten Steuervorteile zurückzahlen. Bis zum Auszahlungsbeginn der Rente können diese Beträge aber gestundet werden.
ETF-Sparpläne als Alternative
Beim ETF-Sparplan zahlen Sie regelmäßige, zuvor vereinbarte Beträge ein und partizipieren an den Kursentwicklungen am Finanzmarkt. Grundsätzlich eignen sich ETF-Sparpläne für jeden, der einen langfristigen Vermögensaufbau plant. Besonders sinnvoll für die private Altersvorsorge sind ETF-Sparpläne, wenn Sie früh genug damit anfangen.
Die hohe Flexibilität macht diese Form der Vorsorge für viele Anleger so attraktiv. ETF-Sparpläne können jederzeit angepasst oder beendet werden, haben in der Regel keine Mindestlaufzeit und die Höhe der Beiträge ist beliebig anpassbar.
Effizientere ETF-Sparpläne mit dem Robo Advisor
Robo-Advisor wie Ginmon bieten ETF-Sparpläne ohne Mindestlaufzeit und zu geringen Gebühren an. Sie übernehmen die Auswahl der ETFs für den Sparplan und die fortlaufende Optimierung zu einer All-in-Gebühr, ohne versteckte Kosten oder Provisionen.