Vermögenswirksam in ETFs investieren
Mit Ginmon VL: Bis zu 480 € im Jahr zusätzlich zum Gehalt.
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Mit Ginmon VL: Bis zu 480 € im Jahr zusätzlich zum Gehalt.
Wechseln Sie von schlecht verzinsten Bausparverträgen oder Bankprodukten mit Ihrem VL-Zuschuss in einen renditestarken ETF-Sparplan. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.
Ganz einfach erklärt:
Durch Kombination der richtigen ETFs investieren Sie in tausende Einzelwerte und streuen so über viele Länder und Branchen.
ETFs sind der einfachste Weg, in die Weltwirtschaft zu investieren, ohne das Risiko einzelner Aktien allein zu tragen. Steigt die Weltwirtschaft, dann steigt auch das passende ETF-Depot mit an.
Anlageklassen: | Betrag: |
---|---|
blue-800Aktien | 87% (123.540€) |
purple-100Rohstofe | 5% (7.100€) |
green-100Immobilien | 8% (11.360€) |
Ihre Gesamtkosten beziehen sich auf Ihr jeweils angelegtes Depotvolumen und berechnen sich aus
In Summe zahlen Sie damit stets unter 1 % p.a.!
Ihnen entstehen darüber hinaus keine weiteren Kosten (z.B. für Depoteröffnung, Depotschließung, o.ä.)
Sie können die Zahlungen der Vermögenswirksamen Leistungen problemlos auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen anbieten, können Sie Ihren Arbeitgeber bitten, die weiteren Beiträge aus Ihrem Nettogehalt auf das VL-Konto einzuzahlen. Hierbei steht unser Service Ihnen jederzeit zur Unterstützung bereit.
Aufgrund der aktuellen Zinslage werfen Bausparverträge und Bankeinlagen kaum Rendite mehr ab. Daher bietet es sich an, die Vermögenswirksamen Leistungen am Kapitalmarkt zu investieren, wie es bei Ginmon geschieht. Ihr Erspartes soll sich schließlich langfristig weiter vermehren.
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind Geldleistungen vom Arbeitgeber, entweder auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das Geldgeschenk des Arbeitgebers muss in eine bestimmte Anlageform eingezahlt werden. Pro Monat kann der Arbeitgeber bis zu 40 € zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt dazugeben. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt
Sie können ganz einfach Ihren VL-Vertrag wechseln.
Sie geben Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass die Vermögenswirksamen Leistungen nun auf das VL-Konto eingezahlt werden sollen. Den schriftlichen Bescheid dazu erhalten Sie natürlich von uns.
In diesem Fall wird der erste VL-Vertrag nicht mehr weiter bespart und die Vermögenswirksamen Leistungen laufen auf das Ginmon VL-Konto ein. Den alten VL-Vertrag können Sie sich nach Ablauf der Sperrfrist auszahlen lassen.
Um herauszufinden, ob Sie Vermögenswirksame Leistungen bekommen, fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach oder schauen Sie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach.
Zahlt Ihnen der Arbeitgeber VL, eröffnen Sie Ihr VL-Konto bei Ginmon. Nach Kontoeröffnung bekommen Sie automatisiert ein Dokument, auf dem Sie die IBAN des Kontos finden.
Dieses Dokument geben Sie an Ihren Arbeitgeber weiter und lassen die VL-Zahlungen auf Ihr Depot laufen.
© Ginmon Vermögensverwaltung GmbH