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Wie kann ich Geld aus einer Erbschaft am besten anlegen?

An vererbtes Geld kommt man in den meisten Fällen eher unerwartet und spontan. Je nach Höhe der Summe kann ein Erbe für viele Menschen erstmals die Situation herstellen, ein größeres Vermögen zur Verfügung zu haben. Aufgrund der häufig kurzen Vorbereitungszeit auf den Tod eines Angehörigen kann man sich im Vorfeld allerdings entsprechend wenig Gedanken darüber machen, wie man die Erbschaft anlegen möchte. Was ist also bei der Geldanlage von Erbschaften zu beachten? Und welche Anlagemöglichkeit ist die beste?
Wie kann ich Geld aus einer Erbschaft am besten anlegen?

1. Erbschaft - Geld mit besonderer Bedeutung

Auch wenn Erbschaften oft große Geldbeträge, wertvolle Immobilien oder Sachgegenstände für den Erben bedeuten, sind sie doch immer auch mit Trauer verbunden. Je nachdem wie nahe man dem Verstorbenen gestanden hat, braucht es zunächst Zeit, den Abschied emotional zu verarbeiten. Damit sollten Sie sich definitiv zuerst beschäftigen, bevor Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie das Geld aus der Erbschaft anlegen.

Doch auch in Bezug auf das Erbe selbst spielen Emotionen häufig eine Rolle. Hat die verstorbene Person das Geld bereits angelegt oder zumindest einen Plan damit verfolgt oder Wünsche damit verbunden? Möchte ich die Erbschaft nach ihrem Willen weiter verwalten oder habe ich meine eigenen Vorstellungen? Dies sind Fragen, die Sie für sich vernünftig beantworten sollten, sobald sich die erste Trauer gelegt hat. Dann kann es helfen, auch mit anderen Angehörigen oder Freunden mit ähnlichen Erfahrungen darüber zu sprechen.

2. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Tilgung

Vor der Überlegung, ob und wie Sie Geld aus der Erbschaft anlegen können, bietet Ihnen das Erbe eventuell eine weitere lukrative Möglichkeit. Sollten Sie noch laufende Kredite oder offene Schulden besitzen, haben Sie nun die Chance diese ganz oder zu großen Teilen zu tilgen. Sowohl bei Bankkrediten als auch bei spezielleren Formen wie Immobilienkrediten lohnt es sich in den allermeisten Fällen, diese frühzeitig abzubezahlen – trotz Vorfälligkeitsentschädigung. Mit diesem Schritt verbessern Sie gleichzeitig Ihre finanzielle Ausgangssituation für die Geldanlage.

3. Legen Sie Ihre Erbschaft nicht einfach irgendwo an

Übriges geerbtes Geld nach der Schuldentilgung sollten Sie bestmöglich nutzen und folglich nicht einfach unüberlegt auf Ihr Girokonto legen. Auch Sparbücher, Tagesgeldkonten oder Lebensversicherungen bieten sich nicht dafür an, ihre Erbschaft noch weiter zu vergrößern. Die dort erzielten Zinsen liegen derzeit unterhalb der Inflationsrate, weshalb sich Ihr Erbe bei diesen Anlageformen effektiv sogar verkleinert, anstatt langfristig zu wachsen.

Deutlich lukrativer ist es, das Geld aus Ihrer Erbschaft am Kapitalmarkt anzulegen. Je nach Anlageziel und -Typ können Sie dort auf verschiedene Arten und Weisen in Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen oder auch in Sachwerte wie Rohstoffe oder Immobilien investieren. Um das Anlagerisiko gering zu halten, sollten Sie die Investitionen möglichst breit auf unterschiedliche Anlageklassen und Regionen verteilen. Maximale Diversifikation erhalten Sie mit Investmentfonds oder ETFs. Letztere sind besonders attraktiv. ETFs bilden Indizes ab und werden von Algorithmen statt von menschlichen Fondsmanagern verwaltet. Dementsprechend fallen die Gebühren deutlich niedriger aus. So sparen Sie Kosten und schmälern nicht Ihre Rendite.

4. Beachten Sie Steuern

Je nachdem in welcher (verwandtschaftlichen) Beziehung Sie mit dem Verstorbenen standen, fallen die Freibeträge für die Erbschaftsteuer unterschiedlich hoch aus. Ehegatten und Lebenspartner besitzen etwa einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder oder Stiefkinder von 400.000 Euro und Enkel noch von 200.000 Euro, sofern deren Eltern noch leben. Nur Erbschaftsbeträge, die darüber hinausgehen, müssen folglich besteuert werden. Der Spitzensteuersatz liegt bei Personen der Steuerklasse 1 (Eltern, Kinder, Enkel, Lebenspartner) bei 30 %. Damit dieser maximale Steuersatz anfällt, muss das geerbte Vermögen abzüglich des Freibetrags allerdings auch mehr als 26 Millionen Euro betragen.

Wer das Geld aus der Erbschaft sinnvollerweise anlegen möchte, muss beachten, dass auf Kapitalerträge zusätzlich eine Steuer von 25 % fällig wird, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch hier können jedoch jedes Jahr Freibeträge clever genutzt werden. Manche digitale Finanzdienstleister, wie beispielsweise Ginmon, bieten hierfür eine individuelle Steueroptimierung an.

5. Erbschaft selbst anlegen oder Hilfe von Profis erhalten?

Die Steueroptimierung ist unter anderem ein Argument dafür, sich bei der Geldanlage von Experten beraten zu lassen. Gerade für den Aufbau eines professionell diversifizierten ETF-Depots für beispielsweise einen ETF-Sparplan braucht es mindestens Basiskenntnisse über den Finanzmarkt und die Zeit für die Zusammenstellung. Wertpapiere und Fonds einzeln zu kaufen, ist zudem mit erheblichen Kosten verbunden.

Digitale Vermögensverwalter, sogenannte Robo Advisor, können eine praktische Möglichkeit sein, das Geld aus der Erbschaft unkompliziert und professionell anzulegen. Von diesen Dienstleistern erhalten Sie ein individuell auf Ihr Risikoprofil und Ihre Anlageziele abgestimmtes ETF-Portfolio. Auch eine persönliche Beratung ist möglich.

6. Fazit

Wer Geld über eine Erbschaft erhält, hat meistens zunächst emotionale Hürden zu überwinden. Davon unabhängig bietet das Erbe jedoch die Möglichkeit, eigene Schulden abzubauen, Kredite zu tilgen und sich eine hervorragende Ausgangssituation für die Geldanlage am Kapitalmarkt zu schaffen. Egal, ob Sie damit die Altersvorsorge vorantreiben, für eine größere Anschaffung sparen oder Ihren eigenen Nachwuchs finanziell unterstützen möchten – Geld aus Erbschaften anzulegen, macht in vielerlei Hinsicht Sinn.

ETFs bieten sich für die Geldanlage besonders gut an. Sie sind renditestark, diversifiziert und günstig. Ein individuelles ETF-Portfolio können Sie sich über Robo-Advisor, wie beispielsweise Ginmon, digital und einfach erstellen lassen.

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¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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