Was verbirgt sich hinter dem Sparer-Pauschbetrag ?
Das Einkommensteuergesetz in Deutschland sieht grundsätzlich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Abgeltungssteuer von 25% vor. Hinzu kommen können der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wurde 2009 als Nachfolger der Spekulationssteuer (auf Aktien) eingeführt. Bis dahin waren Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr einkommensteuerpflichtig, sofern sie die Freigrenze von € 512 überschritten.
Um vom Sparer-Pauschbetrag profitieren zu können, muss man bei Banken oder Vermögensverwaltern, bei denen Kapitalerträge anfallen, einen Freistellungsauftrag hinterlegen. Hierfür sollte man seine Steuer-Identifikationsnummer parat haben.
Der reale Wert des Sparer-Pauschbetrags
Ob € 801 bereits im Jahr 2009 ein angemessener Betrag war, darüber kann gestritten werden. Um die private Altersvorsorge zu stärken und attraktiver zu machen, wären höhere Freibeträge jedoch grundsätzlich nicht die schlechteste Idee. Unabhängig davon sollte jedoch der Steuerfreibetrag regelmäßig angepasst werden, um der schleichenden Geldentwertung durch die Inflation Rechnung zu tragen. So wird dies nämlich bei den Einkommenssteuer-Grenzen gehandhabt, die regelmäßig an die Inflation angepasst werden.
Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus
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