+++ Jetzt Renditestarke Zins-Angebote sichern: 3,58 % p.a. Ginmon TopZins oder 5,30 % p.a. Geldmarkt-US +++

StartseiteErhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags ab 2023 von € 801 auf € 1.000 für ledige Personen und von € 1.602 auf € 2.000 für zusammenveranlagte Ehepartner. Diese Initiative haben wir zum Anlass genommen, uns die Entwicklung des Sparer-Pauschbetrags einmal genauer anzuschauen.
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Was verbirgt sich hinter dem Sparer-Pauschbetrag ?

Das Einkommensteuergesetz in Deutschland sieht grundsätzlich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Abgeltungssteuer von 25% vor. Hinzu kommen können der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wurde 2009 als Nachfolger der Spekulationssteuer (auf Aktien) eingeführt. Bis dahin waren Veräußerungsgewinne aus Aktiengeschäften mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr einkommensteuerpflichtig, sofern sie die Freigrenze von € 512 überschritten.

In diesem Zuge ging außerdem der seit 1975 existierende Sparerfreibetrag mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag im Sparer-Pauschbetrag auf. Der Sparerfreibetrag wurde 2006 im Rahmen einer großen Steuererhöhung auf € 750 halbiert. Zusammen mit den € 51 als Werbungskosten-Pauschbetrag ergab sich dann 2009 der bis heute geltende Sparer-Pauschbetrag von € 801 (für ledige Personen). Demnach sind Einkünfte aus Aktiengeschäften bis zu einem Betrag von € 801 nicht steuerpflichtig. Sollte dieser Betrag überschritten werden, sind sämtliche Einnahmen oberhalb dieses Betrages zu versteuern.
Quelle: Ginmon, schematische Darstellung

Um vom Sparer-Pauschbetrag profitieren zu können, muss man bei Banken oder Vermögensverwaltern, bei denen Kapitalerträge anfallen, einen Freistellungsauftrag hinterlegen. Hierfür sollte man seine Steuer-Identifikationsnummer parat haben.

Der reale Wert des Sparer-Pauschbetrags

Ob € 801 bereits im Jahr 2009 ein angemessener Betrag war, darüber kann gestritten werden. Um die private Altersvorsorge zu stärken und attraktiver zu machen, wären höhere Freibeträge jedoch grundsätzlich nicht die schlechteste Idee. Unabhängig davon sollte jedoch der Steuerfreibetrag regelmäßig angepasst werden, um der schleichenden Geldentwertung durch die Inflation Rechnung zu tragen. So wird dies nämlich bei den Einkommenssteuer-Grenzen gehandhabt, die regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

Doch wie hoch müsste der Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2022 sein, um die Inflation der letzten Jahre zu kompensieren? Für diese Auswertung haben wir auch Zahlen von vor 2009 herangezogen. Dazu wurden der Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag in den Jahren vor 2009 addiert, entsprechend dem Vorbild des Sparer-Pauschbetrags, um einen längeren Vergleich möglich zu machen. Bei der gegebenen Inflation im Jahr 2022 (Stand 05.09.2022, unter Verwendung einer groben Interpolation aufs Jahr) ergibt sich eine Differenz von € 266.
Die angestrebte Erhöhung auf € 1.000 mag ein Schritt in die richtige Richtung sein. Er kompensiert allerdings noch nicht mal für die Inflation seit 2007. Der Sparer-Pauschbetrag müsste demnach im Jahr 2022 etwa € 1.067 betragen, um eine volle Kompensation der jährlichen Inflation zu gewährleisten. Dies umfasst wohlgemerkt keine zusätzlichen Anreize zum privaten Sparen am Kapitalmarkt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen (Stand August 2022)

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus

Eine interessante Alternative zum etwas starren Sparer-Pauschbetrag in Deutschland gibt es in Großbritannien. Über sogenannte “Individual Savings Accounts” (ISA) hat dort jeder Bürger ab einem Alter von 16 Jahren die Möglichkeit, steuerfreie Kapitalerträge zu erwirtschaften. Doch wie genau funktioniert das?
Es gibt verschiedene Arten von ISAs: Cash ISAs, Aktien ISAs oder Lifetime ISAs (für Immobilienfinanzierungen). Jedes Steuerjahr erhält ein Bürger aufs Neue die Möglichkeit, bis zu £ 20.000 (Stand 2022/23) in einen oder mehrere ISAs zu investieren – Lifetime ISAs sind auf £ 4.000 im Jahr begrenzt. Sämtliche Erträge, die in diesen Accounts generiert werden, sind dann steuerfrei. Sollte der frei investierbare Betrag nicht oder nicht vollständig investiert werden, verfällt dieser mit dem Ende des Steuerjahres.
Vereinfacht gesprochen erlaubt die britische Regierung also ein steuerfreies Depot, auf das jedes Jahr ein vorgeschriebener Betrag eingezahlt werden darf. Der gestattete Betrag wird dabei für jedes anstehende Steuerjahr neu festgesetzt und ist seit der Einführung 1999/2000 von £ 7.000 (£ 3.000 für Cash ISAs) auf £ 20.000 (für Cash und Aktien ISAs) in 2022/23 gestiegen.
Quelle: www.gov.uk
In den USA gibt es ebenfalls eine alternative Ausgestaltung des Sparer-Pauschbetrages für den Zweck der Altersvorsorge. Mit einer Reform 1997 wurden dort die Roth Individual Retirement Accounts (Roth IRAs) eingeführt. Bereits seit 1974 gibt es IRAs in den USA, doch die Roth IRAs haben einen entscheidenden Unterschied. Die Beiträge in den Account müssen versteuert werden, aber die Erträge können ab einem Alter von 59,5 Jahren steuerfrei ausgezahlt werden. Roth IRAs stellen also eine steueroptimierte Version eines IRAs dar.
Anspruch auf einen solchen Account hat man jedoch nur bis zu einem jährlichen Einkommen von $ 144.000 (Stand 2022). Die Höhe des jährlichen Betrages, der eingezahlt werden kann, liegt hier bei $ 6.000 (Stand 2022) und wird ebenfalls regelmäßig angepasst. Auch diese Beitragsgrenze ist seit der Einführung 1998 von $ 2.000 signifikant gestiegen, um mehr als nur die Inflation zu kompensieren.
In einem Roth IRA sind Investitionen in Aktien und Aktienfonds, Anleihen oder auch Kryptowährungen erlaubt. In den USA existieren eine Reihe an verschiedenen Arten von Accounts für die Altersvorsorge, in denen steuerfreie Kapitalerträge erwirtschaftet werden können, allerdings sind die Roth IRAs die am wenigsten restriktiven in Bezug auf die Investitionsmöglichkeiten. Ein vergleichbares System gibt es auch mit den Tax-Free Savings Accounts (TFSAs) in Kanada.

Die Inhalte dieses Artikels stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und dient ausschließlich Diskussionszwecken. Die in diesem Artikel vertretenen Meinungen stellen die aktuelle Einschätzung von Ginmon dar, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Ginmon übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Geldanlagen am Kapitalmarkt sind mit Risiken verbunden. Bitte lesen Sie unseren Risikohinweis.

Lassen Sie Ihr Geld nicht auf dem Bankkonto an Wert verlieren

Wir investieren für Sie in die beste Auswahl an ETFs, sodass für Sie jährlich ein Wertzuwachs mit einer Zielrendite von 6,7 % p.a.¹ möglich ist.

¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.