Mit einem Kinderkonto fast 10.000 € Kapitalgewinne steuerfrei pro Jahr
Mit dem Kinderkonto von Ginmon haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachwuchs in Form eines kostengünstigen und renditestarken ETF-Portfolios zu fördern und für die Zukunft abzusichern. Das ETF-Portfolio bildet eine innovative Alternative zu den klassischen Produkten des Sparens. Beispielhaft haben das sehr verbreitete Sparbuch bei Bank oder Sparkasse durch die anhaltende niedrige Zinsen und hohe Kontoführungskosten stark an Attraktivität verloren.
Dafür bietet das Kinderkonto, neben den grundsätzlichen Vorteilen des normalen ETF Portfolios bei Ginmon, auch aus steuerlicher Sicht großen Vorteile, von denen Sie und Ihre Kinder dank unseres eigens entwickelten Steueroptimierungsalgorithmus apeironenhance profitieren. Ihr Kind wird als Inhaber des Kontos als vollwertiger Steuerzahler eingestuft und es steht ihm neben dem Sparerpauschbetrag auch ein steuerlicher Grundfreibetrag zu.
Durch den Sparerpauschbetrag sind für jeden Sparer in Deutschland jährlich Kapitalerträge in Höhe von 801 € steuerfrei. Darunter fallen beispielsweise Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Diesen Steuervorteil können alle unsere Kunden in Form eines Freistellungsauftrages im Menü des Ginmon-Kontos beantragen und nutzen.
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Bei einem Kinderkonto kann statt eines Freistellungsauftrags auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegt werden. Damit sind bei Kinderkonten Kapitalerträge bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags in Höhe von 9.408 € (Stand 2020) steuerfrei.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim Finanzamt beantragt werden. Diese ist drei Jahre gültig.
In diesem Beispiel übersetzt sich der Steuerfreibetrag des Kinderkontos unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (25 %), dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Kirchensteuer von 9 % (in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 %), die auf die Abgeltungssteuer angesetzt werden, in eine Steuerersparnis von 2.633,28 €.
Zudem können Sie mit einem Sparplan auf das Kinderkonto noch von weiteren Steuervorteilen profitieren. Denn bei Schenkungen an die eigenen Kinder fällt grundsätzlich zwar Schenkungssteuer an, es existieren aber auch hier Freibeträge, von denen Sie profitieren können. So steht jedem Ihrer Kinder alle zehn Jahre ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu. Schenkungen in diesem Rahmen sind frei von Schenkungssteuer und vermindern gleichzeitig das später zu versteuernde Erbe.
Hinweis: Ginmon ist keine Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
1) Steuerfreibetrag von insgesamt 9.408 €.
Kumulierter Steuersatz: 27,99525 % (Abgeltungssteuersatz: 24,45 % [25 % Nachlass der auf die Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer] + 9 % Kirchensteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag)
–> Ergibt eine Steuerersparnis von 2.633,28 €.