Zur Beruhigung kann man schon vorab sagen, dass das gesamte Fondsvermögen eines ETFs in das sogenannte Sondervermögen fällt. Daher bleibt das gesamte angelegte Geld, selbst wenn der Fondsanbieter insolvent geht oder der ETF einfach geschlossen wird, unangetastet. Das Geld fließt nicht in die Insolvenzmasse des jeweiligen Anbieters. Nichtsdestotrotz kann eine solche Schließung einen Anleger Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall auch Geld kosten. Dieser Artikel befasst sich daher damit, wie es zu einer Schließung eines ETFs kommen kann, welche Konsequenzen das für Anleger hat und wie man sich davor schützen kann.
Warum wird ein ETF geschlossen?
In den letzten Jahren sind immer mehr Anbieter in den ETF-Markt eingestiegen. Dies hat dazu geführt, dass es mittlerweile eine Vielzahl von ETFs für denselben Index gibt. Zwar hat die allgemeine Nachfrage nach passiven Anlagelösungen stark zugenommen und es gibt durchaus gute Gründe dafür, dass verschiedene Anbieter mit ihren ETFs denselben Index abdecken. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zur Schließung oder Zusammenlegung einzelner ETFs. Dabei sind ETFs mit einem niedrigen Fondsvolumen, welche sich für die Anbieter als nicht rentabel herausgestellt haben, besonders betroffen.
In vielen Fällen setzen ETF-Anbieter ein neues Produkt auf und versuchen es zu sogenannten “Feeder-Konditionen” an den Kunden zu bringen. Das bedeutet, dass ein neuer ETF zu besonders attraktiven Gebühren ausgegeben wird, um so eine kritische Masse an Käufern zu erlangen. Geht diese Taktik auf, dann wird die Gebühr des ETFs im Verlauf der Zeit auf ein höheres, für den Anbieter rentables Niveau angepasst. Anleger nehmen dies meist ohne Aufstand hin, denn bei einem möglichen Verkauf würden angehäufte Gewinne versteuert werden müssen. Sollte die Taktik des Anbieters nicht aufgehen und bleibt der ETF somit unterhalb der notwendigen Größe, wird dieser häufig entweder geschlossen oder mit einem anderen Anlageprodukt verschmolzen.
Ablauf der Schließung eines ETFs
In den letzten Jahren sind immer mehr Anbieter in den ETF-Markt eingestiegen. Dies hat dazu geführt, dass es mittlerweile eine Vielzahl von ETFs für denselben Index gibt. Zwar hat die allgemeine Nachfrage nach passiven Anlagelösungen stark zugenommen und es gibt durchaus gute Gründe dafür, dass verschiedene Anbieter mit ihren ETFs denselben Index abdecken. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zur Schließung oder Zusammenlegung einzelner ETFs. Dabei sind ETFs mit einem niedrigen Fondsvolumen, welche sich für die Anbieter als nicht rentabel herausgestellt haben, besonders betroffen.
In vielen Fällen setzen ETF-Anbieter ein neues Produkt auf und versuchen es zu sogenannten “Feeder-Konditionen” an den Kunden zu bringen. Das bedeutet, dass ein neuer ETF zu besonders attraktiven Gebühren ausgegeben wird, um so eine kritische Masse an Käufern zu erlangen. Geht diese Taktik auf, dann wird die Gebühr des ETFs im Verlauf der Zeit auf ein höheres, für den Anbieter rentables Niveau angepasst. Anleger nehmen dies meist ohne Aufstand hin, denn bei einem möglichen Verkauf würden angehäufte Gewinne versteuert werden müssen. Sollte die Taktik des Anbieters nicht aufgehen und bleibt der ETF somit unterhalb der notwendigen Größe, wird dieser häufig entweder geschlossen oder mit einem anderen Anlageprodukt verschmolzen.
Welche Konsequenzen hat eine Schließung für den Anleger
Anleger sollten im Falle einer Liquidation einige Punkte beachten. Ein wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung. Eine Liquidation des Fonds wird wie ein normaler Verkauf der Anteile behandelt und angefallene Gewinne sowie Verluste werden steuerlich realisiert. Bei einer Fusion hingegen kommt es darauf an, ob der aufnehmende Fonds das gleiche Fondsdomizil hat wie der bisher gehaltene. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der bisherige steuerliche Gewinn oder Verlust realisiert und entsprechend versteuert. Eine Inlandsfusion (z.B. wenn ein in Irland aufgelegter ETF mit einem anderen irischen fusioniert) hat hingegen keine steuerlichen Auswirkungen auf den Anleger. Neben der steuerlichen Thematik ist es vor allem organisatorischer Zusatzaufwand, welcher auf Anleger zukommt. Anleger kommen sozusagen in Zugzwang, denn durch eine Liquidation des ETFs liegt das vorher angelegte Vermögen nun auf dem Girokonto bei der Bank. Je nach Anlagesumme kann dies Strafzinsen bedeuten, zusätzlich verpasst man potenziell positive Entwicklungen am Markt. Bei einer Fusion muss geklärt werden, inwiefern der neue ETF den eigenen Anforderungen entspricht, inwiefern sich Gebühren geändert haben und ob die Anlagestrategien unterschiedlich sind. Hier sollte man ganz genau hinschauen, schließlich kann sich durch ein neues Anlageprodukt die gesamte Vermögensstruktur verändern.
Was sollten Anleger beachten?
Auch wenn kein direkter finanzieller Verlust durch eine Schließung droht, ist dies immer mit Mehraufwand und gegebenenfalls mit steuerlichen Problematiken verbunden. Daher empfiehlt es sich für Anleger, bereits bei der ersten Investition genau darauf zu achten, wie groß und auch wie lange ein ETF schon am Markt vertreten ist. Da es mittlerweile mehrere tausend ETFs gibt, kann dies allerdings sehr zeitraubend und schwierig sein. Ginmon nutzt aus diesem Grund den eigens entwickelten Algorithmus apeironselect. Dieser berücksichtigt, neben einer ganzen Bandbreite an weiteren Variablen, auch das Fondsvolumen und die Qualität der ETFs, um das Risiko einer Schließung zu minimieren. Sollte es trotzdem einmal zu einer Schließung eines ETFs im Portfolio von Ginmon kommen, übernehmen unsere Investmentexperten den gesamten administrativen Prozess.