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Drei Fragen, die Sie Ihrem Bankberaterstellen sollten

Wie Sie mit drei einfachen Fragen die Qualität der Anlageempfehlungen Ihres Bankberaters prüfen können.
Drei Fragen, die Sie Ihrem Bankberaterstellen sollten

Nach Rat zu suchen und auf die Expertise anderer zu vertrauen, ist bewährtes menschliches Verhalten und lohnt sich. Die ordentliche Verwaltung des eigenen Vermögens stellt viele Menschen vor ungeahnte Herausforderungen. Expertenwissen steht bei vielen Anlegern hoch im Kurs. Leider ist jedoch nur den wenigsten Anlegern bewusst, wie genau Bankberater ihr Geld verdienen und mit welchen Interessenkonflikten diese konfrontiert sind. Entscheidet man sich für die Beratung zur Kapitalanlage bei einer Bank oder bei einem unabhängigen Finanzberater, sollte man diesem folgende drei Fragen stellen:

  • Wie werden Sie vergütet?
  • In welcher Höhe bezahle ich Sie wofür? 
  • Welche Interessenkonflikte könnten Ihre Beratung beeinflussen?

Frage #1: Wie werden Sie vergütet?

Wie ein Unternehmen, wie etwa eine Bank, seine angestellten Berater vergütet, ist ein essenzieller Aspekt. Ohne diese Auskunft haben Anleger keine Möglichkeit, die Hintergründe von Anlageempfehlungen zu hinterfragen. In das Vergütungsschema eines Beraters können u.a. die Bestandteile Lohn/Gehalt, Prämien, Boni, Gewinnbeteiligungen sowie Rückvergütungen von Produktanbietern fallen. Durch das Fixgehalt des Beraters sollte sich kein Konflikt ergeben. Potenziell problematisch können jedoch variable Komponenten werden. Prämien, Boni, Gewinnbeteiligungen und Rückvergütungen bieten dem Berater die Möglichkeit, am Verkauf gewisser Produkte mehr Geld zu verdienen. Ein greifbares Beispiel dafür sind Ausgabeaufschläge von aktiven Fonds, welche zu Teilen wieder an den Berater zurückgeführt werden können. Je höher der Ausgabeaufschlag, desto größer der potenzielle monetäre Anreiz für den Berater. Dadurch kann es passieren, dass nicht mehr das Anliegen des Kunden, sondern die Prämie des Beraters im Vordergrund steht. Eine mögliche Folge davon ist eine fehlerhafte Beratung.

Frage #2: In welcher Höhe bezahle ich Sie wofür?

Unternehmen müssen Anleger darüber informieren, was ihre Beratung oder ihre Produkte kosten. Ob Sie provisions- oder vermögensbezogene Gebühren bezahlen, ergibt sich meist bereits im Vorfeld oder aus der ersten Frage (s.o.). Gerade bei unabhängigen Beratern ist es jedoch immer wieder der Fall, dass sie die Kosten im Vorfeld nicht quantifizieren. So weiß der Anleger im Voraus kaum etwas über die Höhe der anfallenden Gebühren. Und selbst wenn Zahlen genannt werden, fehlen oft einheitliche Standards. So kommt es dazu, dass manche Anbieter Mindestwerte angeben, manche Höchstwerte. So ist es für einen Investor schwierig, die eigenen Kosten im Voraus richtig einzuordnen. Dieser Aspekt erschwert zusätzlich den Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern und Dienstleistungen. Deshalb ist es wichtig, durch diese Frage herauszufinden, welche Kosten bei welcher in Anspruch genommenen Dienstleistung für den Anleger entstehen, um am Ende nicht auf unerwarteten Kosten sitzenzubleiben.

Frage #3: Welche Interessenkonflikte könnten Ihre Beratung beeinflussen?

Sollte es zu dem Fall kommen, dass sich nach der Besprechung der ersten zwei Fragen kein offensichtlicher Interessenkonflikt offenbart hat, sollte abschließend direkt danach gefragt werden. Auf diese dritte Frage antworten viele Unternehmen erfahrungsgemäß mit einer ähnlichen Standardformulierung: “Wenn wir Ihnen eine Empfehlung aussprechen, ist diese in Ihrem besten Interesse. Dabei stellen wir unsere eigenen Interessen nicht über Ihre”. Solche Formulierungen sind für Anleger meist verwirrend, da nicht darauf eingegangen wird, wie diese gegensätzlichen Prioritäten ausbalanciert werden. Deshalb sollte einfach direkt danach gefragt werden. Wenn Berater daraufhin ihre Interessenkonflikte erläutern, sollten Anleger nachfragen, wie diese abgemildert werden können. Eine strukturierte und nachvollziehbare Erläuterung kann dabei helfen, zu verstehen, wie realistisch Interessenkonflikte des jeweiligen Beraters tatsächlich vermieden werden können.

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¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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