Der Geheimtipp aus der Kaffeeküche:
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Bester digitaler Vermögensverwalter in Deutschland:
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen vom Arbeitgeber, welche zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer beitragen sollen. Pro Monat kann der Arbeitgeber bis zu 40€ zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt dazugeben. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Falls der Ihnen zustehende Betrag geringer als 40€ ist, können Sie die Sparrate auch selbst bis zu diesem Betrag aufstocken.
Na klar! Das VL-Konto wird Ihnen als Unterkonto (ähnlich wie Kinderkonten) angezeigt. Die Eröffnung des VL-Kontos geht binnen weniger Minuten, da Sie bereits Ginmon Kunde sind.
Das Ginmon VL-Konto ist das einzige kostenlose VL-fähige Konto in Deutschland…denn ein Geschenk vom Arbeitgeber, sollte auch weiterhin ein Geschenk bleiben.
Nichts…nada…niente! Das Ginmon Vl-Konto ist für Sie kostenfrei!
Sie können ganz einfach Ihren VL-Vertrag wechseln. Sie geben Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass die vermögenswirksamen Leistungen nun auf das Ginmon-VL Konto eingezahlt werden sollen. Den schriftlichen Bescheid dazu erhalten Sie natürlich von uns.
In diesem Fall wird der erste VL-Vertrag nicht mehr bespart und die vermögenswirksamen Leistungen laufen auf das Ginmon VL-Konto ein. Den alten VL-Vertrag können Sie sich nach Ablauf der Sperrfrist auszahlen lassen.
Sie tragen sich in die Warteliste ein – fragen bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihnen VL-Leistungen zustehen – erhalten alle nötigen Unterlagen von uns – und können mit dem VL-Sparen loslegen!
Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf VL-Leistungen des Arbeitgebers. Aber nur 65% nutzen es?!
Fragen Sie einfach bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihnen VL-Leistungen zustehen und tragen Sie sich in die Warteliste für das kostenlose Ginmon VL-Konto ein. Wit geben Ihnen Bescheid, sobald Sie mit dem Sparen loslegen können.
Sie können die Zahlungen der vermögenswirksamen Leistungen in der Regel problemlos auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber keine VL-Leistungen anbieten, können Sie die Beiträge selber auf das VL-Konto einzahlen.
Kontakt
Ihre Geldanlage auf dem Smartphone
Laden Sie die Ginmon App herunter und profitieren Sie von 100 % mobiler Geldanlage. Verfügbar für iOS und Android.
© Ginmon Vermögensverwaltung GmbH