Ginmon Pension

Deine Altersvorsorge.

Endlich smart angelegt.

Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot mit bewährten ETF Strategien von Ginmon

Jährliche Zuschüsse: 540€ Grundzulage sowie 300 € pro Kind

Steuerersparnisse: Steuerfrei in Ansparphase und 1.800 € p.a. plus Zulagen abzugsfähig

bei Google & Trustpilot

500 Millionen €

Verwaltetes Vermögen

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Das Wichtigste in Kürze

Flexibel statt Zwangsrente

Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Kapital als Einmalzahlung, in Teilbeträgen oder als Rente nutzen möchten.

Bis zu 540 € Förderung im Jahr

Profitieren Sie von staatlichen Zulagen und zusätzlichen Förderungen für Ihre Altersvorsorge.

Steuerfrei ansparen

Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei und können langfristig für Sie arbeiten.

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Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Kapital als Einmalzahlung, in Teilbeträgen oder als Rente nutzen möchten.

Bis zu 540 € Förderung im Jahr

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Altersvorsorgerechner

Was bekomme ich wirklich vom Staat?

Berechne deine persönliche Förderung und Steuerersparnis — angepasst auf deine Lebenssituation.
Altersvorsorgedepot-Rechner

Modellieren Sie Ihr AVD-Vermögen: Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und Marktrenditen über 3 Renditeszenarien.

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EUR/Mon.
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Jahre
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Jahre
Jährlicher AVD-Vorteil – Jahr 1
Grundzulage (ZfA)EUR 540
KinderzulageEUR 0
Einmalbonus für unter 25-JährigeEUR 0
Geschätzter SteuervorteilEUR 177
Gesamte staatliche FörderungEUR 717
Kapital bei Renteneintritt
EUR 143.129
Ab Alter 67 ergibt das etwa EUR 828 pro Monat über 18 Jahre.
Monatliche Nettoauszahlung
EUR 828
Gesamte Eigeneinzahlung
EUR 66.600

Wie sich Ihre Ersparnisse über die Zeit aufbauen. Reale (inflationsbereinigte) EUR.

RentenjahreRenteneintritt048k96k144k192k240k2027203620452055206420732082
Eigenbeiträge
Staatliche Zulagen
Marktrendite
Depotzusammensetzung bei Renteneintritt
47% Ihr Geld14% Staat40% Marktrendite
Annahmen: Die AVD-Förderregeln entsprechen dem AltZertG in der am 27.03.2026 verabschiedeten Fassung. Renditesätze sind historische Schätzungen; vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie. Steuer vereinfacht – Ertragsanteilsbesteuerung bei Auszahlung: 17.0 % (Alter 67), ~21 % Steuersatz im Ruhestand angenommen. Reale (2 % inflationsbereinigt) Euro. Keine Finanz- oder Steuerberatung.

Altersvorsorge im Direktvergleich

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Riester

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Rürup

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Altersvorsorgedepot

Altersvorsorge-depot

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Offen für Selbstständige

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Grundzulage

Grundzulage

Bis zu 175 €

Bis zu 175 €

nur Steuervorteil

nur Steuervorteil

bis zu 540 €

bis zu 540 €

Kinderzulage

Kinderzulage

300 €

300 €

300 €

300 €

Berufseinsteigerbonus

Berufseinsteigerbonus

200 € einmalig

200 € einmalig

200 € einmalig

200 € einmalig

Steuervorteil ¹

Steuervorteil ¹

max. 2.100 €

max. 2.100 €

max. 30.826€ ²

max. 30.826€ ²

max. 1.800€ + Zulagen

max. 1.800€ + Zulagen

max. einzahlbarer Betrag (pro Vertrag)

max. einzahlbarer Betrag (pro Vertrag)

2100 €

2100 €

6840 €

6840 €

Freie Produktauswahl

Freie Produktauswahl

nein, vorgegebene Fondsauswahl

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nein, tarifabhängig

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ja, ETFs möglich

ja, ETFs möglich

flexible Kapitalgarantie

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Garantieprodukt

Garantieprodukt

Renditechancen

Renditechancen

gering-mittel

gering-mittel

gering-mittel

gering-mittel

mittel-hoch

mittel-hoch

Entnahmeplan

Entnahmeplan

(Leibrente)

(Leibrente)

(Leibrente)

(Leibrente)

(min bis 85. Lebensjahr)

(min bis 85. Lebensjahr)

Vererbbarkeit

Vererbbarkeit

Übertragung ohne Förderverlust möglich

Übertragung ohne Förderverlust möglich

Kapital verfällt im Todesfall

Kapital verfällt im Todesfall

Übertragung ohne Förderverlust möglich

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¹ als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar

² abzüglich Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung

Zwei Lösungen zur Altersvorsorge

Standarddepot Altersvorsorge

Standarddepot Altersvorsorge

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Gesetzliches Standardprodukt

Investition in nur 2 ETFs

Gesetzliches Lifecycle-Management

Altersvorsorgedepot-Vertrag

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Portfoliomanagement mit bis zu 14 ETFs

Weitere Renditepotentiale durch Faktor-Investing

Dynamisches Lifecycle-Management

Maximale Diversifikation

Die Zukunft Ihrer Altersvorsorge

Unsere neue Lösung für das Altersvorsorgedepot startet in Kürze. Melden Sie sich jetzt auf der Warteliste an, um direkt nach Start ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen.

Mit oder ohne Anlageziel. Jetzt in wenigen Minuten kostenlosen Anlagevorschlag erstellen.

Noch Fragen?

Ab wann startet das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot wurde von der Bundesregierung beschlossen und geht offiziell zum 1. Januar 2027 an den Start. Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?

Eine 100%ige Beitragsgarantie ist beim neuen Altersvorsorgedepot keine Pflicht mehr. Das neue Altersvorsorgedepot setzt voll auf Renditeorientierung, Sie können nun bis zu 100 % in ETFs und Aktienfonds investieren.

Wie viel Geld muss ich mindestens einzahlen?

Um einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu haben, gilt ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Zahlst du weniger als diesen Betrag ein, erhältst du für dieses Jahr keine Förderung.

Bin ich an eine feste monatliche Sparrate gebunden oder kann ich unregelmäßig einzahlen?

Da sich die staatliche Förderung immer auf das Kalenderjahr bezieht, zählt am Ende nur die Gesamtsumme, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember auf deinem Depot eingegangen ist.


Wie viel Geld muss ich einzahlen, um die maximale staatliche Zulage zu erhalten?

Die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro pro Jahr sichern Sie sich mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Das Gesetz erlaubt Ihnen außerdem Zusatzeinzahlungen von bis zu insgesamt 6.840 Euro pro Jahr, auf die in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden müssen.

Welche Regeln gelten für die Auszahlung aus dem neuen Altersvorsorgedepot?

Die reguläre Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots kann frühestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Das restliche Guthaben muss verpflichtend als monatliche Rente über einen Auszahlungsplan fließen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Eine vorzeitige Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr ist zwar möglich, führt jedoch zum vollständigen Verlust der staatlichen Förderung, sodass erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Kann ich mir das Geld jederzeit auszahlen lassen?

Vor der Rente ist eine Auszahlung möglich, führt aber zur Rückzahlung aller staatlichen Förderungen und zur vollen Versteuerung der Gewinne (Ausnahme: selbstgenutztes Wohneigentum). Ab Rentenbeginn ist eine Komplettauszahlung ausgeschlossen, das Kapital wird monatlich ausgezahlt, wobei einmalig maximal 30 Prozent vorab steuerpflichtig entnommen werden können.

Noch Fragen?

Ab wann startet das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot wurde von der Bundesregierung beschlossen und geht offiziell zum 1. Januar 2027 an den Start. Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?

Eine 100%ige Beitragsgarantie ist beim neuen Altersvorsorgedepot keine Pflicht mehr. Das neue Altersvorsorgedepot setzt voll auf Renditeorientierung, Sie können nun bis zu 100 % in ETFs und Aktienfonds investieren.

Wie viel Geld muss ich mindestens einzahlen?

Um einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu haben, gilt ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Zahlst du weniger als diesen Betrag ein, erhältst du für dieses Jahr keine Förderung.

Bin ich an eine feste monatliche Sparrate gebunden oder kann ich unregelmäßig einzahlen?

Da sich die staatliche Förderung immer auf das Kalenderjahr bezieht, zählt am Ende nur die Gesamtsumme, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember auf deinem Depot eingegangen ist.


Wie viel Geld muss ich einzahlen, um die maximale staatliche Zulage zu erhalten?

Die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro pro Jahr sichern Sie sich mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Das Gesetz erlaubt Ihnen außerdem Zusatzeinzahlungen von bis zu insgesamt 6.840 Euro pro Jahr, auf die in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden müssen.

Welche Regeln gelten für die Auszahlung aus dem neuen Altersvorsorgedepot?

Die reguläre Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots kann frühestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Das restliche Guthaben muss verpflichtend als monatliche Rente über einen Auszahlungsplan fließen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Eine vorzeitige Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr ist zwar möglich, führt jedoch zum vollständigen Verlust der staatlichen Förderung, sodass erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Kann ich mir das Geld jederzeit auszahlen lassen?

Vor der Rente ist eine Auszahlung möglich, führt aber zur Rückzahlung aller staatlichen Förderungen und zur vollen Versteuerung der Gewinne (Ausnahme: selbstgenutztes Wohneigentum). Ab Rentenbeginn ist eine Komplettauszahlung ausgeschlossen, das Kapital wird monatlich ausgezahlt, wobei einmalig maximal 30 Prozent vorab steuerpflichtig entnommen werden können.

Noch Fragen?

Ab wann startet das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot wurde von der Bundesregierung beschlossen und geht offiziell zum 1. Januar 2027 an den Start. Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?

Eine 100%ige Beitragsgarantie ist beim neuen Altersvorsorgedepot keine Pflicht mehr. Das neue Altersvorsorgedepot setzt voll auf Renditeorientierung, Sie können nun bis zu 100 % in ETFs und Aktienfonds investieren.

Wie viel Geld muss ich mindestens einzahlen?

Um einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu haben, gilt ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Zahlst du weniger als diesen Betrag ein, erhältst du für dieses Jahr keine Förderung.

Bin ich an eine feste monatliche Sparrate gebunden oder kann ich unregelmäßig einzahlen?

Da sich die staatliche Förderung immer auf das Kalenderjahr bezieht, zählt am Ende nur die Gesamtsumme, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember auf deinem Depot eingegangen ist.


Wie viel Geld muss ich einzahlen, um die maximale staatliche Zulage zu erhalten?

Die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro pro Jahr sichern Sie sich mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Das Gesetz erlaubt Ihnen außerdem Zusatzeinzahlungen von bis zu insgesamt 6.840 Euro pro Jahr, auf die in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden müssen.

Welche Regeln gelten für die Auszahlung aus dem neuen Altersvorsorgedepot?

Die reguläre Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots kann frühestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Das restliche Guthaben muss verpflichtend als monatliche Rente über einen Auszahlungsplan fließen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Eine vorzeitige Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr ist zwar möglich, führt jedoch zum vollständigen Verlust der staatlichen Förderung, sodass erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Kann ich mir das Geld jederzeit auszahlen lassen?

Vor der Rente ist eine Auszahlung möglich, führt aber zur Rückzahlung aller staatlichen Förderungen und zur vollen Versteuerung der Gewinne (Ausnahme: selbstgenutztes Wohneigentum). Ab Rentenbeginn ist eine Komplettauszahlung ausgeschlossen, das Kapital wird monatlich ausgezahlt, wobei einmalig maximal 30 Prozent vorab steuerpflichtig entnommen werden können.

Noch Fragen?

Ab wann startet das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot wurde von der Bundesregierung beschlossen und geht offiziell zum 1. Januar 2027 an den Start. Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Wenn Sie bereits einen alten Riester-Vertrag besitzen, genießen Sie vollen Bestandsschutz. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen können, ohne dass Sie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen. Ein Wechsel kann sich lohnen, um von den besseren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?

Eine 100%ige Beitragsgarantie ist beim neuen Altersvorsorgedepot keine Pflicht mehr. Das neue Altersvorsorgedepot setzt voll auf Renditeorientierung, Sie können nun bis zu 100 % in ETFs und Aktienfonds investieren.

Wie viel Geld muss ich mindestens einzahlen?

Um einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu haben, gilt ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Zahlst du weniger als diesen Betrag ein, erhältst du für dieses Jahr keine Förderung.

Bin ich an eine feste monatliche Sparrate gebunden oder kann ich unregelmäßig einzahlen?

Da sich die staatliche Förderung immer auf das Kalenderjahr bezieht, zählt am Ende nur die Gesamtsumme, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember auf deinem Depot eingegangen ist.


Wie viel Geld muss ich einzahlen, um die maximale staatliche Zulage zu erhalten?

Die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro pro Jahr sichern Sie sich mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Das Gesetz erlaubt Ihnen außerdem Zusatzeinzahlungen von bis zu insgesamt 6.840 Euro pro Jahr, auf die in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden müssen.

Welche Regeln gelten für die Auszahlung aus dem neuen Altersvorsorgedepot?

Die reguläre Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots kann frühestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Das restliche Guthaben muss verpflichtend als monatliche Rente über einen Auszahlungsplan fließen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Eine vorzeitige Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr ist zwar möglich, führt jedoch zum vollständigen Verlust der staatlichen Förderung, sodass erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Kann ich mir das Geld jederzeit auszahlen lassen?

Vor der Rente ist eine Auszahlung möglich, führt aber zur Rückzahlung aller staatlichen Förderungen und zur vollen Versteuerung der Gewinne (Ausnahme: selbstgenutztes Wohneigentum). Ab Rentenbeginn ist eine Komplettauszahlung ausgeschlossen, das Kapital wird monatlich ausgezahlt, wobei einmalig maximal 30 Prozent vorab steuerpflichtig entnommen werden können.

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