16.10.2025
Urteil sorgt für neue Marktstandards: Zinsangebote müssen offen und nachvollziehbar kommuniziert werden
Ginmon koppelt TopZins-Zinssatz an EZB-Einlagenfazilität und setzt auf maximale Nachvollziehbarkeit
Präzedenzfall stärkt Verbraucherinteressen und verpflichtet alle Anbieter zu transparenter Kommunikation
Frankfurt am Main, 16. Oktober 2025 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16. September 2025 (Az. 3-06 O 30/24) entschieden, dass Zinsangebote für Tagesgeld oder vergleichbare Produkte nur bei vollständiger und verständlicher Kommunikation gegenüber Verbrauchern zulässig sind. Das Urteil ist seit heute rechtskräftig.
Ginmon begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und betont, dass das Unternehmen bereits seit Ende 2024 über die branchenüblichen Anforderungen hinausgeht. Neben der klaren Offenlegung der Zinsmechanismen legt Ginmon auch bei weiteren Themen Wert auf Nachvollziehbarkeit – etwa bei Kundenbewertungen, deren Echtheit das Unternehmen transparent kennzeichnet und überprüft. Damit erfüllt Ginmon bereits jene Anforderungen, die das Gericht nun auch für die gesamte Branche verbindlich klargestellt hat.
Kopplung an die EZB-Einlagenfazilität: Bei Ginmon TopZins ist der Zinssatz direkt an die EZB-Einlagenfazilität gebunden. Anpassungen erfolgen ausschließlich bei Änderungen durch die Europäische Zentralbank – nicht nach Ermessen des Anbieters. Anleger wissen somit jederzeit, wie sich der Zins zusammensetzt und wann er sich verändern kann.
Frühzeitige Transparenz: In Abstimmung mit der Verbraucherzentrale hat Ginmon seine Kommunikation bereits frühzeitig überarbeitet und den variablen Charakter des Zinssatzes deutlich hervorgehoben – ein Vorgehen, das nun auch rechtlich als Standard bestätigt wurde.
Vorteil für Verbraucher: Kunden profitieren von einer fairen, objektiven Zinsgestaltung ohne befristete Lockangebote oder versteckte Konditionen.
„Das Urteil bestätigt unseren Ansatz, Zinsen offen und nachvollziehbar zu gestalten“, sagt Lars Reiner, CEO und Co-Founder von Ginmon. „Bei Ginmon TopZins ist die Verzinsung stets an die EZB-Einlagenfazilität gekoppelt – ohne Überraschungen für Anleger. Das schafft Vertrauen und setzt einen Maßstab, an dem sich künftig alle Anbieter orientieren müssen.“
Das Urteil gilt als wichtiger Präzedenzfall. Es verpflichtet Banken und Tagesgeld- und Geldmarktanbieter, ihre Zinssätze künftig ebenso eindeutig darzustellen. Damit entsteht ein einheitlicher Transparenzstandard im Sinne der Verbraucher, der die Vergleichbarkeit von Angeboten weiter verbessert.
Zugleich schafft die Entscheidung Orientierung für die gesamte Branche: Sie verdeutlicht, welche Anforderungen an die Kommunikation von Zinsangeboten künftig zu erfüllen sind, und stärkt damit sowohl die Rechtssicherheit für Anbieter als auch das Vertrauen auf Kundenseite. Für Ginmon bestätigt das Urteil den bereits seit Jahren eingeschlagenen Weg, eine höhere Transparenz gegenüber Kunden als marktüblich zu pflegen