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Leerverkauf

Bei einem Leerverkauf handelt es sich um die Veräußerung von Basiswerten wie Wertpapieren, Devisen oder anderen Vermögensgegenständen, die sich der Verkäufer für die Transaktion lediglich geliehen hat. Der Leerverkauf kommt häufig als spekulatives Instrument oder Absicherungsgeschäft zum Einsatz. Nach Abschluss der Transaktion muss der Verkäufer die geliehenen Handelsobjekte zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt an den eigentlichen Besitzer zurückgeben.

Wie funktioniert ein Leerverkauf?

Der Leerverkäufer prognostiziert für ein bestimmtes Wertpapier X einen zukünftigen Preisverfall und möchte dies zu seinem Vorteil nutzen.

Da er dieses Wertpapier weder besitzt, noch langfristig halten möchte, leiht er sich dieses von einem Broker für einen vorher festgelegten Zeitraum, um das Geschäft trotzdem abwickeln zu können.

Der Leerverkäufer verkauft Wertpapier X an der Börse zu einem aus seiner Sicht zu hohen Preis. Fällt nun im Anschluss der Preis für dieses Wertpapier, kann der (Leer-)Verkäufer das Wertpapier zu einem günstigeren Preis wieder einkaufen.

Dies ist notwendig, weil er das Wertpapier wieder an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben muss. Der Gewinn aus dem Leerverkauf ergibt sich aus der Differenz aus Verkaufs- und Kaufpreis des Wertpapiers.

Es existiert aber auch die Möglichkeit, dass sich der Leerverkäufer verspekuliert, das geliehene Wertpapier nach erfolgtem Verkauf im Wert zunimmt und er dieses im Anschluss zu einem höheren Preis zurückkaufen muss.

In diesem Fall würde der Leerverkäufer mit seiner Transaktion Verlust machen. Zusätzlich erhält der Broker eine Leihgebühr für das geliehene Wertpapier.

Leerverkauf

Der Leerverkauf auf verschiedene Art und Weise erfolgen und kann dabei als sogenanntes Kassa- oder als Termingeschäft aufgebaut sein.

Kassageschäft

Das Kassageschäft unterscheidet sich nicht besonders von einem normalen Verkauf.

Der Leerverkäufer muss den Vermögensgegenstand sofort, d.h innerhalb der marktüblichen Frist, die zur Abwicklung des Geschäfts ausreicht, an den Käufer liefern.

Für Wertpapiere sind dies typischerweise zwei bis drei Geschäftstage.

Um diese Verpflichtung rechtzeitig zu erfüllen, verwendet man je nach Basiswert typischerweise Wertapierpapierleihen oder Devisenswaps. Zusammengefasst handelt sich also um Transaktionen mit einem kurzfristigen Erfüllungszeitraum.

Termingeschäft

Im Gegensatz dazu liegt der Erfüllungszeitpunkt bei Termingeschäften ferner in der Zukunft.

Der Kurs, zu dem das Geschäft erfüllt werden muss, wird allerdings schon bei Abschluss des Vertrages festgelegt. Dabei lassen sich bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterscheiden.

Wie der Name schon vermuten lässt, besteht bei unbedingten Termingeschäften eine unbedingte Erfüllungspflicht. Der Käufer hat bis zum vereinbarten Termin die Möglichkeit die Position glattzustellen oder den Basiswert am Verfalltag zu liefern.

Gängige unbedingte Termingeschäfte, die zum Leerverkauf genutzt werden können, sind zum Beispiel Forwards oder Futures.

Bei einem bedingten Termingeschäft (Option) erwirbt man das Recht, ein bestimmtes Wertpapier zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu verkaufen (Put-Option) oder zu kaufen (Call-Option).

Ist die Marktsituation zum Ablauf-Zeitpunkt des Termingeschäfts für den Halter einer Option nicht vorteilhaft, so wird er diese nicht ausüben.

Der Kauf einer Verkaufsoption oder der Verkauf einer Kaufoption stellt eine ähnliche Position wie der Leerverkauf eines Basiswertes dar. Hier spricht man von einer Short-Position.

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¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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