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Einlagensicherung

Kundeneinlagen bei Banken werden durch die gesetzliche Einlagensicherung sowie den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Dies soll gewährleisten, dass im Falle einer Insolvenz eines Kreditinstituts die Gläubiger, also in diesem Falle die privaten Sparer, von einem Verlust Ihres Bankguthabens verschont bleiben.

Komponenten der Einlagensicherung

Grundgedanke der Einlagensicherung ist es, das Vermögen der Bevölkerung zu schützen und gleichzeitig im Insolvenzfall den Ansturm auf diese Bank zu verhindern.

Die Entstehung der Einlagensicherung geht auf diverse Finanz- und Wirtschaftskrisen zurück. Die erste Einlagensicherung gab es ab 1933 in den USA, nachdem zuvor 1929 die Weltwirtschaftskrise vorausgegangen war.

Die Einlagensicherung besteht aus zwei Komponenten: der gesetzlich-verpflichtenden Einlagensicherung sowie dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds.

Erstere wird in Deutschland durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) übernommen wird.

Beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds können sich Banken hingegen freiwillig entscheiden, zusätzlich einzuzahlen, um so die Kundengelder auch über 100.000 Euro hinaus abzusichern.

1.) Gesetzliche Einlagensicherung

Durch die gesetzlich verpflichtende Einlagensicherung sind Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert.

Diese Summe kann sich durch besondere Ereignisse im Leben (z.B. durch Renteneintritt oder Kündigung) auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Diese Summe wird dann auch recht schnell ausgezahlt.

So ist, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entschädigungsfall festgestellt hat, das Geld in etwa fünf bis sieben Tagen wieder bei Ihnen.

2.) Freiwillige Einlagensicherung

Viele Banken haben über diesen gesetzlichen Schutz hinaus sich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dieser besteht seit 1976 und wird durch Zahlungen der teilnehmenden Kreditinstitute finanziert.

Bisher wurden in allen Fällen die Bankkunden von Mitgliedsbanken zu 100 % entschädigt. Dies ist jedoch nicht zwingend so festgeschrieben. Der Fonds sieht einen Schutz von bis zu 15 % der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank vor.

Dies sind in der Regel mindestens 750.000 Euro. Wie man an den bisherigen Fällen sieht, liegt der Betrag jedoch in der Realität meistens deutlich höher.

Eine Liste der am freiwilligen Einlagensicherungsfonds teilnehmen Institute finden Sie hier.

Höhe der Absicherung Ihrer Einlagen auf einen Blick

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Gesetzlicher Schutz: 100.000 €, in Ausnahmen bis zu 500.000 €

Mitglieder des Einlagensicherungsfonds: in der Regel mindestens 750.000 €

Wie funktioniert der Auszahlungsprozess?

Tritt ein Auszahlungsereignis ein, werden die Einleger von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken unverzüglich darüber informiert.

Diese hat die Entschädigungsansprüche der Einleger unabhängig zu prüfen und diese innerhalb von sieben Werktagen nach Feststellung des Eintritts eines Auszahlungsereignisses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu erfüllen.

Die Einleger sind nicht verpflichtet, offiziell eine Entschädigung zu beantragen. Beträge, die einer vorübergehend höheren Deckungssumme unterliegen, müssen vom Einleger gesondert schriftlich begründet werden.

Der Einleger muss die den Anspruch begründenden Tatsachen nachweisen. Die EdB muss solche Beträge innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises zurückzahlen.

Hinweis: Diese Informationen gelten lediglich für in Deutschland steuerlich ansässige Anleger. Die oben gegebenen Auskünfte stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an Ihren Steuerberater.

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¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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