Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Seit mehr als 60 Jahren gibt es in Deutschland bereits die Möglichkeit der vermögenswirksamen Leistungen. Heute sind sie im „Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)“ geregelt und stellen eine staatlich geförderte Form des Vermögensaufbaus dar.
Als Arbeitnehmer können Sie von ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat Zuschuss zum Bruttogehalt bekommen, das direkt für den Vermögensaufbau angelegt wird. Mit einem selbst gewählten Eigenanteil können Sie diesen Betrag weiter aufstocken. Welche Anlageart Sie für das VL-Sparen nutzen, ist Ihnen selbst überlassen und kann vom Bausparvertrag bis zur Investition in ETFs reichen.
Darüber hinaus können Sie je nach Einkommen und Art des Sparvertrags bis zu 480 Euro zusätzliche staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?
Etwa 20 Millionen Deutsche haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Laut einer Studie des Research Center for Financial Services aus 2018 nutzen diesen jedoch nur 13 Millionen.
VL-Sparen richtet sich hauptsächlich an Angestellte, Beamte oder Auszubildende, aber auch Teilzeitkräfte oder Werkstudenten können je nach Unternehmen dafür in Frage kommen. Grundsätzlich kann also jeder, der nicht selbständig oder freiberuflich arbeitet, vermögenswirksame Leistungen erhalten. Unternehmen oder Institutionen sind allerdings nicht dazu verpflichtet, diese an ihre Mitarbeiter zu zahlen.
Gehören Sie zu einer der genannten Gruppen? Schauen Sie einfach in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet. Sollte dort kein entsprechender Absatz auftauchen, können Sie Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung direkt ansprechen.
Wieviel vermögenswirksame Leistungen bekomme ich?
Die Höhe der vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen hängt unter anderem von der Branche, der Region und dem ausgehandelten Tarifvertrag ab. VL-Beträge können von 6,65 Euro bis 40 Euro pro Monat reichen. Diese sind geschenkt und werden auf den Bruttolohn aufgerechnet. Schauen Sie auch hierfür in Ihrem Arbeitsvertrag nach oder fragen Sie den VL-Betrag direkt bei Ihrer Personalabteilung ab.
Wie funktioniert VL-Sparen?
Sollten Sie VL-berechtigt sein und möchten von Ihrem Arbeitgeber entsprechende Leistungen erhalten, müssen Sie sich entscheiden, wie und wo Sie das Geld anlegen möchten. Sie schließen folglich einen Sparvertrag mit einer Bank oder einem Finanzdienstleister ab. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen mit ETFs anlegen möchten, eröffnen Sie also ein Depot beim Anbieter Ihrer Wahl. Von diesem erhalten Sie anschließend einen Antrag für die Überweisung der VL, den der Arbeitgeber unterschreibt und daraufhin jeden Monat, den entsprechenden Betrag Ihrem ETF-Depot hinzufügt.
Mit dem VL-Sparen sind jedoch Sperrfristen verbunden. Ein VL-Sparvertrag läuft sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren zahlt der Arbeitgeber monatlich den entsprechenden Betrag. Im siebten Jahr ruht der Vertrag. Erst zum Abschluss des siebten Jahres können Sie als Sparer auf Ihr Geld zugreifen. Nach Ablauf des sechsten Jahres können Sie aber einen weiteren Sparvertrag abschließen oder den alten verlängern, um weiterhin von den Zuschüssen Ihres Arbeitgebers zu profitieren.
Bei manchen Anbietern gibt es die Möglichkeit, jederzeit Zugriff auf Ihr Geld zu erhalten, wodurch jedoch der Anspruch auf die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage entfällt. Diese Art des VL-Sparens lohnt sich vor allem für Personen, die aufgrund ihres hohen Einkommens sowieso keine Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?
Vermögenswirksame Leistungen werden vom Staat gefördert. Sollten Sie diese erhalten, egal in welcher Höhe, können Sie zum Ende des Jahres beim Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dies geschieht entweder innerhalb der Steuerklärung oder per gesondertem Antrag. Gleichzeitig müssen Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über das VL-Sparen beilegen, die Sie vom VL-Anbieter erhalten.
Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage für Sie ausfällt und ob Sie diese überhaupt erhalten, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und der Art des VL-Sparens ab. Bei Investitionen in Bausparverträge oder der Tilgung von Wohndarlehen dürfen Sie nicht mehr als 17.900 Euro oder als Ehepaar nicht mehr als 35.800 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen vorweisen. Fallen Sie unter diese Grenze, erhalten Sie 9 % ihres VL-Betrages pro Jahr als Zulage. Dies entspricht für Ledige maximal 43 Euro p.a., für Verheiratete maximal 86 Euro p.a.
Noch lohnenswerter ist die Investition vermögenswirksamer Leistungen in ETFs und Fondssparpläne. Hierbei liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Wer darunter liegt, erhält 20 % des VL-Betrags pro Jahr, aber maximal 80 Euro. Verheiratete können bis zu 160 Euro Zuschuss erhalten.
Welche Formen des VL-Sparens gibt es?
Je nachdem welche Ziele Sie mit dem VL-Sparen verfolgen möchten und welcher Anlegertyp Sie sind, kommen unterschiedliche Formate für Sie in Frage. Deshalb sollten Sie sich grundsätzlich vorher darüber Gedanken machen, ob Sie größeren Wert auf Sicherheit oder hohe Renditen legen und wie viel Risiko Sie bereit sind einzugehen.
Die risikofreie Variante des VL-Sparens gelingt mit einem klassischen Banksparplan. Hierbei erhalten Sie feste oder variable Zinsen und legen Ihr Geld nicht direkt am Kapitalmarkt an. In der derzeitigen Niedrigzinsphase ergeben solche Sparpläne allerdings kaum einen Mehrwert, da die Zinsen meist niedriger als die Inflationsrate ausfallen. Ihr Geld verliert somit eher an Wert. Darüber hinaus werden Banksparpläne nicht staatlich gefördert. Sie erhalten also keine Arbeitnehmersparzulage.
Wenn Sie in mittelfristiger Zukunft vorhaben, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, kann es für Sie Sinn ergeben, die vermögenswirksamen Leistungen mit einem Bausparvertrag anzulegen. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einem zweckgebundenen Darlehen und einem Sparplan bei einer Bank.
Anders als bei einem normalen Sparplan zahlt der Arbeitgeber in einen Bausparvertrag sieben Jahre lang ein. Im Anschluss daran können Sie sich Ihr Guthaben auszahlen lassen oder das Darlehen in Anspruch nehmen. Auch die Tilgung eines Baudarlehens kann je nach Bank und Kredit mit vermögenswirksamen Leistungen angegangen werden.
Mit einem Bausparvertrag ist es Ihnen zudem möglich, mit Ihrer Steuererklärung die Wohnungsbauprämie als weitere staatliche Förderung zu erhalten.
Diese Art des VL-Sparens lohnt sich für Sie, wenn Sie das Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen ausschließlich dafür nutzen wollen, sich für den Ruhestand abzusichern. Wenn Ihr Arbeitgeber die monatlichen Beträge in einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung für die Altersvorsorge einzahlt, haben Sie erst zum Renteneintritt darauf Zugriff.
Wenn es Ihnen darum geht, ein möglichst großes Vermögen mit den vermögenswirksamen Leistungen aufzubauen oder Sie damit Ihre private Altersvorsorge vorantreiben möchten, lohnen sich Fondssparpläne besonders gut. ETFs sind dabei lukrativer als aktiv gesteuerte Investmentfonds, da sie deutlich weniger Kosten mit sich bringen und fast immer sogar bessere Renditen erwirtschaften.
Da vermögenswirksame Leistungen, die in ETFs oder Aktienfonds investiert sind, keine festen Zinsen abwerfen und Schwankungen des Kapitalmarkts unterliegen, sind sie riskanter als andere Anlageprodukte. Durch den recht langen Anlagezeitraum ist die Chance von Verlusten allerdings gering. Zudem können Sie mit den angesparten Beträgen nach Ablauf des VL-Sparens weiter investiert bleiben und Ihr Depot einfach in ein normales Wertpapier-Depot umwandeln. So profitieren Sie weiterhin vom Zinseszinseffekt.
Muss ich vermögenswirksame Leistungen versteuern?
Auf vermögenswirksame Leistungen fallen zu zwei Zeitpunkten Steuern an. Zum einen stocken sie das Bruttogehalt auf, sind also genau wie der Arbeitslohn steuer- und sozialabgabenpflichtig. Einzig beim VL-Sparen in Form der betrieblichen Altersvorsorge fallen diese Abgaben nicht sofort an, sondern werden erst bei der Auszahlung der Rente angerechnet.
Zum anderen erhalten Sie als Sparer Zinsen beim Banksparplan oder Renditen bei Investitionen in Fonds und ETFs. Diese stellen Kapitalerträge dar, die ebenfalls steuerpflichtig sind. Die derzeitige Höhe der darauf fällig werdenden Abgeltungssteuer beträgt 25%.
So investiere ich vermögenswirksame Leistungen in ETFs
ETFs stellen die renditestärkste Form des VL-Sparens dar, da sie keine Verwaltungskosten für Fondsmanager beinhalten. Geld am Kapitalmarkt anzulegen, birgt durch Schwankungen allerdings immer auch Risiken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vermögenswirksamen Leistungen mit ETFs anlegen, die breit über mehrere Anlageklassen und Regionen gestreut sind oder sich direkt ein Portfolio aus mehreren ETFs kreieren. So minimieren Sie Ihr Risiko bei nahezu gleichbleibend hohen Renditechancen.
Eine professionelle Portfolio-Zusammenstellung ist recht zeitaufwendig und erfordert einen gewissen Kenntnisstand der Finanzmärkte. Wenn Sie also mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen ETF-Wertpapiere kaufen, sollten Sie sich zusätzlich die Frage stellen, ob Ihnen ein oder zwei ETFs reichen oder sie noch diversifizierter anlegen möchten. Sollte letzteres der Fall sein, kann es sich lohnen, die Portfolio-Zusammenstellung einer digitalen Vermögensverwaltung, also einem sogenannten Robo Advisor, zu überlassen. Die Verwaltungskosten sind hier immer noch deutlich geringer als wenn Sie den Fondsmanager eines aktiv koordinierten Fonds mitfinanzieren müssen.
VL-Sparen mit ETFs - Tipps und Tricks
ETFs stellen die renditestärkste Form des VL-Sparens dar, da sie keine Verwaltungskosten für Fondsmanager beinhalten. Geld am Kapitalmarkt anzulegen, birgt durch Schwankungen allerdings immer auch Risiken. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vermögenswirksamen Leistungen mit ETFs anlegen, die breit über mehrere Anlageklassen und Regionen gestreut sind oder sich direkt ein Portfolio aus mehreren ETFs kreieren. So minimieren Sie Ihr Risiko bei nahezu gleichbleibend hohen Renditechancen.
Eine professionelle Portfolio-Zusammenstellung ist recht zeitaufwendig und erfordert einen gewissen Kenntnisstand zu den Finanzmärkten. Wenn Sie also mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen ETF-Wertpapiere kaufen, sollten Sie sich zusätzlich die Frage stellen, ob Ihnen ein oder zwei ETFs reichen oder sie noch diversifizierter anlegen möchten. Sollte letzteres der Fall sein, kann es sich lohnen, die Portfolio-Zusammenstellung einer digitalen Vermögensverwaltung, also einem sogenannten Robo Advisor, zu überlassen. Die Verwaltungskosten sind hier immer noch deutlich geringer als bei aktiv gemanagten Fonds.
Fazit
Falls Sie einen Anspruch darauf haben, sollten Sie von vermögenswirksamen Leistungen Gebrauch machen. Sie können von Ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat erhalten. Um das meiste aus dem geschenkten Geld herauszuholen, lohnt es sich, das VL-Sparen mit ETFs anzugehen. ETFs sind die renditestärkste Sparform und beinhalten nur geringe Kosten.
Personen mit Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr können zudem die Arbeitnehmersparzulage beantragen und bis zu 480 Euro zusätzliche staatliche Förderung erhalten.