Quellensteuer in Deutschland
In Deutschland wird der Begriff Quellensteuer meistens im Zusammenhang mit der sogenannten Kapitalertragssteuer (in Form der Abgeltungssteuer) genutzt, mit der seit 2009 alle Kapitalerträge für Steuerzwecke erfasst werden sollen.
Diese beträgt 25 % zuzüglich Soli-Zuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer. Das Prinzip der Quellensteuer gilt auch für Steuerabzüge bei beschränkt steuerpflichtigen Personen oder bei der Lohnsteuer.
Zudem wird der Steuerabzug für Bauleistungen und die Aufsichtsratssteuern zu der Quellensteuer gezählt.
Bekanntestes Beispiel für die Quellensteuer:
Art der Einnahme | Quelle | Quellensteuer |
Arbeitslohn | Arbeitgeber | Lohnsteuer |
Freistellungsauftrag:
Mit Hilfe eines Freistellungsauftrages können Sie bei der Quellensteuer bzw. der Abgeltungssteuer bis zu 801€ als Einzelperson und bis zu 1602€ als Paar sparen.
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Quellensteuer im Ausland
Jeder Staat, der Quellensteuern erhebt, legt die Höhe selbst fest. Allerdings können sich Anleger einen Teil dieser Quellensteuer zurückholen.
Deutschland hat mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, welches verhindern soll, dass Anleger auf ihre erzielten Erträge doppelt Steuern zahlen müssen.
Die Finanzbehörden der beiden Länder, die das Abkommen geschlossen haben, verständigen sich auf einen Steuersatz, der maximal gezahlt werden muss. Dieser liegt oft bei 15 % und ist somit häufig niedriger als die jeweilige Quellensteuer.
Beispiel: Sie erhalten auf Aktien, die Sie in der Schweiz halten, eine Dividende von 100 €. Die Quellensteuer dort beträgt 30 % – Ihnen würden also 70 € von Ihrer Dividende übrig bleiben.
Deutschland und die Schweiz haben allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches eine maximale Besteuerung von 15 % für deutsche Privatanleger vorsieht. Sie bekommen also statt den 70 € eine Dividende von 85 € gutgeschrieben.
Eine Übersicht der anrechenbaren ausländischen Quellensteuern finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern.