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Kick-Back

Ein Kick-Back ist eine Rückvergütung, die einige Vermittler für den Verkauf eines Produktes, z.B. eines ETFs, von Produktanbietern erhalten. Dabei erhalten typischerweise Vermittler, Makler und Strukturvertriebe, insbesondere von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Rückvergütungen für abgeschlossene Verträge sowie verkaufte Produkte und Dienstleistungen.

Die Problematik von Kick-Backs

Kick-backs sind deshalb problematisch, da sie einen Interessenkonflikt verursachen. Der Vermittler sollte unabhängig beraten, um dem Kunden das bestmögliche Produkt zu vermitteln.

Bekommt der Vermittler nun eine Rückvergütung von Produktanbietern, ist dessen Unabhängigkeit gefährdet. Kick-backs sind in vielen Branchen, aber insbesondere in der Finanz-, Versicherungs-, Werbe-, Medizin- und IT-Branche verbreitet.

Grundsätzlich sind Kunden zu informieren, wenn Anbieter für den Verkauf / die Vermittlung von Produkten Kick-backs erhalten.  Dies hat der BGH mit dem Urteil am 19.12.2006 entschieden. Allerdings gibt es hier auch einige Ausnahmen.

So gibt es etwa bei geschlossenen Immobilienfonds eine Ausnahme. Noch wichtiger ist hingegen, dass freie Anlageberater, die für die Beratung keine direkte Vergütung von ihren Kunden erhalten, von der Aufklärungspflicht über Kick-backs grundsätzlich ausgeschlossen sind. Laut BGH überwiege das berechtigte Eigeninteresse des Beraters.

Keine Kick-Backs bei Ginmon

Wir bei Ginmon handeln ganz im Interesse unserer Kunden. Wir haben ein Ziel: Wir wollen die kundenfreundlichste Geldanlage Deutschlands sein.

Daher verzichten wir vollständig auf Provisionen und versteckte Gebühren. Unsere Preisgestaltung ist stets zu 100 % transparent. Nur so können wir unsere Neutralität in der Produktvermittlung sicherstellen.

Lassen Sie Ihr Geld nicht auf dem Bankkonto an Wert verlieren

Wir investieren für Sie in die beste Auswahl an ETFs, sodass für Sie jährlich ein Wertzuwachs mit einer Zielrendite von 6,7 % p.a.¹ möglich ist.

¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

¹ Zielrenditen sind Prognosen und kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.